§ 13. Die aragonischen Gemeinden (1276—1291) Interesse geleitet, hatte der König ein wachsames Auge auf diejeni gen unter seinen Juden, die zwecks Steuerhinterziehung auf die Be sitzungen der Ritter oder der Mönchsorden übersiedelten, ohne dabei auf ihre Einkünfte von den auf königlichem Boden zurückgelassenen Gütern zu verzichten; der König ersuchte seine Beamten, die Rück stände solcher Flüchtlinge auf die betreffenden jüdischen Gemeinden abzuwälzen. Zugleich setzte er sich freilich für seine auf den Besitzun gen der Edelleute und Bischöfe bedrückten Juden in jeder Weise ein. Bei der Schlichtung von Privatstreitsachen pflegte der König sehr oft daran zu erinnern, daß die Entscheidung sich nach den Normen des jüdischen Rechts („asuna“) zu richten hätte. Als einmal eine Jüdin aus Saragossa eine Stammesgenossin der Erpressung von Wucher zinsen in Mißachtung des den Wucher gegenüber Volksgenossen un tersagenden jüdischen Gesetzes beschuldigte, schrieb der König der Aljama von Saragossa vor, nach Prüfung des wahren Sachverhaltes) über die Wuchererin den Bannfluch (Alatma, Anathema) zu verhängen und sie zur Rückzahlung des rechtswidrigen Gewinnes zu veranlassen. Indessen kam es vor, daß der König auch den Wucherern Vorschub leistete. Da im Bezirk von Barcelona das Kreditgeschäft eine der Haupterwerbsquellen der Juden bildete, so machte Pedro III. für die Provinz Katalonien das unter seinem Vorgänger ergangene Zinseszins verbot wieder rückgängig; dieses Vorrecht wurde dann auch von Al fons III. bestätigt. Zuweilen erstreckte der König seine Vormund schaftskompetenz sogar auf jüdische Familienangelegenheiten. So ge stattete Alfons III. einem Juden in Barcelona, in Anbetracht der Kin derlosigkeit seiner Gattin mit deren Einwilligung eine zweite Frau zu ehelichen, wenn dies dem jüdischen Gesetze nicht widerspräche. Zu gleich forderte er den Bajulus von Lerida auf, gegen einen des un ehelichen Zusammenlebens mit einer Christin überführten Juden ein Strafverfahren einzuleiten. Alles in allem zeugen die königlichen Ur kunden von einem durchaus wohlwollenden Verhalten des Königs gegenüber seinen jüdischen Untertanen. Nach dem Tode Jakobs I. (1276) fielen die Balearen und die ihm Untertanen französischen Provinzen (Montpellier, Roussillon, Per- pignan) von seinem Nachfolger auf dem aragonischen Throne, Pe dro III., ab, um sich unter dessen Bruder, Jakob II., dem „König von Mallorca“, zu einem besonderen Staat zusammenzuschließen. Die Brü der lagen in unausgesetzter Fehde miteinander. Der König von Mal