7* 99 § 13. Die aragonischen Gemeinden (1276—1291) genössen. Den Richtern und Verwaltungsbeamten aber gab der König den Befehl, seinen „getreuen Alfaquim“ vom Tragen des Überwurfes mit der berüchtigten runden Kapuze zu befreien, da es den dem Ge folge des Königs angehörenden Personen nicht gezieme, in der Son dertracht der barcelonischen Juden aufzutreten (1284). Nur durch solche gewundene Ausflüchte konnte eben der auf die Dienste der ge bildeten Juden Wert legende König die kirchlichen Gesetze durch löchern. Mittlerweile fuhren die klerikalen Judenhasser fort, mit den ver gifteten Waffen der antijüdischen Kirchenkanons zu kämpfen. So gruben sie ein altes Gesetz wieder aus, demzufolge ein Jude verpflich tet war, seine zur Taufe bereiten muselmanischen Sklaven ohne Löse geld freizugeben. Die dominikanischen Missionare verlegten sich nun darauf, die in der jüdischen Landwirtschaft beschäftigten leibeigenen Mauren zur Taufe zu bewegen, indem sie ihnen die sofortige Be freiung von ihrem Frondienst in Aussicht stellten. Die Vertreter der jüdischen Gemeinden beschwerten sich beim König Pedro über den dadurch verursachten Ruin vieler landwirtschaftlicher Betriebe und wiesen darauf hin, daß viele muselmanische Sklaven die Taufe nur als Vorwand benützten, um ohne Entgelt die Freiheit zu erlangen. Der König setzte hierauf eine Kommission von Rechtsgelehrten ein, die nach reiflicher Überlegung zu dem Schlüsse kam, daß es sowohl nach bürgerlichem wie nach kanonischem Rechte gestattet sei, für die Freilassung eines vor der Taufe stehenden, jedoch „vom katholi schen Glauben noch nicht durchtränkten“ Sklaven ein angemessenes Lösegeld zu beanspruchen. Auf Grund dieser Entscheidung räumte der König den Juden das Recht ein, für jeden zur Taufe bereiten Muselmanen bei dessen Freilassung ein Lösegeld von zwölf Gold- maravedi zu verlangen (1277). Auch ließ es Pedro III. gleich seinem Vater nicht zu, daß die Bischöfe die Juden mit willkürlich auferleg ten Abgaben überbürdeten. Der Klerus hatte bekanntlich das Recht, einen „Zehnten“ von an Juden verkauften christlichen Ländereien und Häusern zu fordern, doch verlangte er nicht selten die Entrichtung dieser Steuer auch von anderen jüdischen Immobilien und erhob über dies an manchen Orten auf die Erstlinge Anspruch. Der König wies nun seine Beamten an, solchen Forderungen, insbesondere der Bean spruchung der Erstlinge, die nicht einmal von den Christen gefordert zu werden pflegten, energisch entgegenzutreten (1280). — Ferner