Die Juden im christlichen Spanien (XIII. Jahrhundert) Niederlage beigebracht worden war, beschlossen sie, ihre Propaganda in die jüdischen Volksmassen zu tragen; das Volk weigerte sich aber, die „predigenden Brüder“ anzuhören und mußte mit Gewalt zu ihren Predigten zusammengetrieben werden. Einen Monat nach der Dis putation, am 26. August 1263, erließ der König ein Dekret, in dem den Behörden vorgeschrieben wurde, den Missionaren allerorten Bei stand zu leisten, die Sarazenen uiid Juden jeglichen Alters und beider lei Geschlechts zu zwingen, den Versammlungen der Ordensbrüder beizuwohnen und ihre Predigten ohne Widerrede anzuhören sowie die zur Taufe Geneigten vor Beschimpfung mit dem Schmähnamen „renegado“ oder „tornadis“ (Renegat, Bekehrter) und vor sonstigen Anschlägen in Schutz zu nehmen. Zum Leiter der Missionsaktion unter den Juden wurde wiederum Paulus Christiani ernannt. Durch einen besonderen königlichen Befehl (vom 29. August) wurde den jüdischen Gemeinden kundgetan, daß der „zu ihrer Anleitung auf dem Wege des Heiles“ entsandte Bruder Paulus bevollmächtigt sei, in Synagogen und Privathäusern zu predigen, wobei von den Juden verlangt wurde, daß sie diesen Predigten beiwohnen und „voll Ach tung und Demut, ohne Ausflüchte“ seine Fragen beantworten sollten; auch waren sie angehalten, Paulus ihre Bücher zur Prüfung vorzu legen und auf seine Forderung hin die das Christentum herabwürdi genden Stellen auszumerzen. Am nächsten Tage traf indessen ein neuer königlicher Befehl ein, der die am Vortage ergangene Ver fügung einschränkte, indem er die Juden von dem obligatorischen Anhören der Missionspredigten und namentlich von der Beteiligung an den religiösen Disputationen außerhalb des jüdischen Viertels befreite. Bald erging auch eine authentische Interpretation des königlichen Dekrets über die Rezensierung der jüdischen Bücher (1264) • eine aus Kirchenwürdenträgern (Pennaforte, Raimund Martin, dem Ver fasser eines judenfeindlichen Buches u. a.) zusammengesetzte Zensur kommission sollte die von „Gotteslästerung“ zeugenden Stellen in den jüdischen Büchern anstreichen und die Besitzer der Abschriften unter Haftbarmachung der angesehensten Gemeindemitglieder zur Ausmer zung dieser Stellen auf fordern. Schon im Jahre 12 65 entband indessen der König die Gemeinde von Barcelona auch von dieser Verpflichtung und ließ überdies nochmals kundtun, daß die Juden den Predigten der Dominikaner, Minoriten und anderer Mönche außerhalb des jü dischen Viertels nicht beizuwohnen brauchten. Diese letztere Maß 96