§10. Aragonien unter Jakob 1. ”0 auf. Wäh- lie pünkt- wurden, be- Herrscher Steuern die Gemeinde- solidarisch rke ist zu ; die Höhe smark) er- [ei Sonder- von den [gl. m. Die die Lasten utende jü- 3, Carrion, und noch Ilien leben- ihernd be iß die j ti li war. Die ine bedeu- Frankreich rankt war. !en kastili- lungen des Macht der mehrmals hristlichen idte ihrer- iantragten; sn nur sehr ietz die Ge- Laften Juden Die letztere Ser acht ge- kerung auch konzentriert selten zu halten. Unter den damaligen wirtschaftlichen Verhältnissen vermochte eben nicht nur die Regierung, sondern auch ein großer Teil der Bevölkerung auf die finanzielle und industrielle Mitarbeit der Juden, die sich in dem neuen christlichen Spanien ebenso wie in dem ehemaligen arabischen als tatkräftige Mitbürger erwiesen, in keiner Weise zu verzichten. § 10. Die Juden in Aragonien unter Jakob I. Das neben Kastilien bestehende zweite spanische Königreich, Ara gonien, war im XIII. Jahrhundert in die Einflußsphäre des Papst tums und der Mönchsorden geraten und ähnelte darin dem ihm be nachbarten Frankreich. Zwischen den beiden Ländern bestand zum Teil auch ein territorialer Zusammenhang: die aragonischen Könige beherrschten als Souveräne einige Lehensgebiete in Südfrankreich und in der hier behandelten Epoche unterstanden ihrer Gewalt namentlich die Bezirke von Montpellier und Roussillon. Zum Begründer eines neuen und mächtigen Aragonien wurde der König Jakob I. (Jayme), dessen langjährige Regierung (1213—1276) mit der glänzendsten Periode der Reconquista zusammenfällt. Dieser Herrscher, dem der Beiname Eroberer (Conquistador) zugelegt wurde, teilte sich mit den kastilischen Königen in das Erbe des zusammengebrochenen musel manischen Spanien und gliederte seinen Stammländern Aragonien und Katalonien die Balearen und das reiche Valencia an. Die in diesem ganzen Landgebiet von altersher ansässige jüdische Bevölkerung be trachtete er, gleich den französischen Königen, als sein persönliches Eigentum. „Die in unseren Besitztümern lebenden Juden und Saraze nen — so lautet das für seine Regierung maßgebliche Grundgesetz — gehören dem König und unterstehen mitsamt ihrem ganzen Vermögen unserer Vormundschaft. Jeder, der sich unter die Vormundschaft ir gendeines Edelmannes begeben sollte, wird mit dem Tode bestraft und sein Besitz zugunsten des Königs ein gezogen werden“. Hier kennt man keine Einteilung der Juden in königliche und seigneuriale wie in Frankreich: der König ist der alleinige Vormund der Juden wie auch der in den unterworfenen Provinzen lebenden Mauren. Unter diesen Umständen hätte auch Jakob I., ein Zeit- und zum Teil Gesinnungs genosse Ludwigs des Heiligen, gleich diesem manches Experiment im Geiste der damals so kriegerischen Kirche mit „seinen Juden“ unter- 6 Dubnow, Weltgeschichte des jüdischen Volkes, Bd. V 8l