Das französische Zentrum und die englische Kolonie 66 ganz verschließenden Herrschers Zuflucht suchen könnten. Wir wol len fortziehen, um nie wieder zurückzukehren, und unsere Häuser und Habe hier im Stiche lassen. Wie könnte auch der König uns un glücklichen Juden Liebe oder Schonung entgegenbringen, da wir in die von ihm beschützte althergebrachte englische Lebensordnung wie ein Fremdkörper ragen? Hat er doch sein eigenes Volk, seine eigenen Kaufleute — ich will nicht gerade sagen, daß sie Wucherer sind, doch verstehen sie es wohl, durch übermäßigen Gewinn große Geld mengen anzuhäufen. Möge nun der König auf sie rechnen und von ihnen seine Einkünfte beziehen. Denn sie sind es, die uns das Leben verleiden und uns an den Bettelstab bringen. Dem König kann es nicht unbekannt sein, daß er von uns etwas verlangt, was wir beim besten Willen nicht zu leisten vermögen, auch wenn er uns die Augen ausstechen, die Kehle durchschneiden und die Haut abschinden lassen wollte“. Als Graf Richard, der mehr als die anderen seines Ranges den Juden gewogen war, die Rede vernahm, gab er zur Antwort, daß der König die Auswanderung seiner jüdischen Untertanen keinesfalls genehmigen könne und daß sie ihnen auch nicht viel nützen würde, da weder Frankreich, dessen König (Ludwig der Heilige) vor kurzem ein Dekret gegen die Juden erlassen habe, noch auch irgendein an derer christlicher Staat sie aufnehmen würde. Der König wäre in dessen bereit, sich mit der Summe zu begnügen, die die Juden im Augenblick aufzubringen imstande w^ren. — Allein schon im nächst folgenden Jahre trat Heinrich III. an sie erneut mit der Forderung einer ungeheuren Geldsumme heran und erwiderte auf ihre aber malige Beschwerde, daß er es satt habe, sich mit „seinen unnützen Juden“ immer wieder abzugeben und daher beschlossen habe, sie auf eine bestimmte Dauer für die Summe von 5ooo Pfund seinem Bru der Richard zu „verkaufen“, dem fortan die Besteuerung und die Be vormundung der Juden zustehen werde (i2Ö5). Der christliche Chro nist glaubt dazu bemerken zu müssen, daß „der König die Juden ge schunden und ihre Ausweidung dem Grafen überlassen habe“ („quos rex excoriaverat comes evisceraret“); in Wirklichkeit war aber der Wechsel in der Vormundschaft für die Juden von Vorteil: als Steuer pächter war Richard bei weitem nicht so erbarmungslos wie sein un ersättlicher Bruder. Indessen war die Frist der „Pachtung“ bald verstrichen und die Juden sahen sich von neuem in der Gewalt des Königs. Damit setzte