Das französische Zentrum und die englische Kolonie gelegene Aragonien übersiedelten, wo sie in den großen jüdischen Ge meinden von Barcelona, Saragossa und anderen Städten aufgenommen wurden, die um jene Zeit gerade der wirtschaftlichen Tätigkeit der Juden ihre hohe Blüte verdankten. § 6. Die Juden in England unter Johann ohne Land Die Geschichte der englischen Juden im XIII. Jahrhundert stellt in den Hauptzügen ein treues Abbild der Geschichte der Juden in Frankreich dar. Der jüdischen Metropole auf dem Festland und ihrer Kolonie auf der Insel war im großen und ganzen das gleiche Los be- schieden; soweit Abweichungen zu verzeichnen sind, waren sie durch die Unterschiede in der Lebensordnung und in der politischen Struktur der beiden Länder bedingt. Wie die Dinge in England lagen, mußte die Kopie viel derbere Züge aufweisen als das Original. Das Prinzip: „Die Juden sind Leibeigene des Königs“ gelangte hier in vereinfachter Form zur Anwendung und wurde systematisch und ohne Nachsicht durchgeführt. Als der König Richard I. im Jahre 1194 nach dem Kreuzzuge heimkehrte und von der unter den Juden während seiner Abwesenheit angerichteten Verheerung Kenntnis erhielt (Band IV, § 36), ordnete er eine strenge Untersuchung an, in erster Linie zur Feststellung des dem Staatsschatz durch die Vernichtung des jüdischen Eigentums und der Schuldbriefe zugefügten Schadens. Da nämlich der König von jeder bei den Kreditgeschäften umgesetzten Summe bestimmte Ge bühren bezog, so erlitt er durch die Vernichtung nicht eingelöster Schuldbriefe einen unmittelbaren Verlust. Um in Zukunft solche Miß stände zu verhüten, befahl der König seinen Beamten, alle jüdischen Finanzoperationen zu registrieren. Alle Schuldverschreibungen und Abrechnungen mußten in zwei Abschriften ausgefertigt werden, deren eine in den Händen des jüdischen Gläubigers verblieb, während die andere im Staatsarchiv in eigens dazu bestimmten Truhen verwahrt wurde 1 ). Auf diese Weise standen dem König für den Fall einer Ver nichtung des jüdischen Besitzes sowie der Geschäftsurkunden genaue Abschriften zur Verfügung und, was das wichtigste war, durch die U Die Schuldbriefe („Schetaroth“) pflegte man gewöhnlich in hebräischer Sprache mit lateinischer Übersetzung abzufassen, zuweilen aber nur lateinisch oder in der normannischen Mundart der französischen Sprache.