Das französische Zentrum und die englische Kolonie ermahnt wurden, ,schneller und erfolgreicher‘ zu arbeiten . . . Die Archive der alten Rechnungskammer enthalten viele von diesen Be amten zusammengestellte Register und Berichte; auch haben sich viele Gerichtsprotokolle erhalten, aus denen zu ersehen ist, daß manche jüdische Häuser, Gärten, Schulen und Friedhöfe zu sehr hohen Preisen verkauft wurden. So erstanden die Konsuln (die Mit glieder des Stadtmagistrats) von Narbonne für 860 Livres die be rühmte ,Cortada.‘, die Residenz des Kalonyinidengeschlechts, dessen Haupt der jüdischen Gemeinde als Fürst (,Nassi.‘) vorstandi Im gan zen wurde in der Landvogtei von Toulouse aus der Versteigerung jüdischen Besitzes die Summe von 76 264 Livres vereinnahmt“. Als einen Rechtfertigungsgrund für die Ausplünderung der Juden pflegte Philipp der Schöne die Tatsache anzuführen, daß viele von ihnen das schädliche Kreditgeschäft betrieben, was ihn jedoch nicht daran hinderte, nach ihrer Vertreibung die ihnen von den Christen geschuldeten Summen zu seinen eigenen Gunsten mit größter Härte einzutreiben, allerdings unter Verzicht auf die fälligen Zinsen. Diejenigen Schuldner, deren Schuldbriefe unter den Papieren der Verbannten nicht vorgefunden worden waren, mußten den könig lichen Kommissaren über den geschuldeten Betrag selbst Mitteilung machen; wer nicht aus freien Stücken erschien, wurde auf Grund der bei den Juden beschlagnahmten Rechnungsbücher von Amts wegen vorgeladen. Durch solche Zwangsmaßnahmen gelang es dem König, auch verjährte und umstrittene Schuldposten zu Geld zu machen, so daß er sich als ein bei weitem grausamerer Gläubiger erwies denn die von ihm vertriebenen „Wucherer“. Traten hingegen Christen als Gläu biger der Juden hervor, um von den königlichen Beamten die Be gleichung der Schuld aus dem Erlös des bei den Juden eingezogenen Gutes zu verlangen, so wurden sie in brutalster Weise abgewiesen: der König dachte nicht im entferntesten daran, seinen eigenen Verpflich tungen nachzukommen. Auch die durch die Ausweisungen der Juden aus den seigneurialen Besitzungen ihrer Einkünfte beraubten Feudal herren erhoben lauten Anspruch auf einen Teil der „jüdischen Beute“. Die königlichen Kommissare bestritten zwar diese Ansprüche nicht, schoben aber deren Befriedigung immer wieder hinaus, um so die Seigneurs zu Konzessionen zu zwingen. Und in der Tat gaben sich alle der Entscheidung ungeduldig harrenden Lehensherren schließlich mit einem Drittel und zuweilen mit einem noch geringeren Bruchteil der