§ 4. Religiöse Disputationen und Verbrerinung des Talmud 43 auf Christus bezüglich deutete, doch unterließ er es, auf die poeti schen Sagen, in denen die Ankläger eine Gotteslästerung erblickten (wie z. B. in der Parabel, daß Gott über die Zerstörung des Jerusa lemer Tempels und die Zerstreuung des Volkes Israel alltäglich Tränen vergieße u. dgl. m.), des näheren einzugehen. Den für die „Gojim“ beleidigenden Talmudaussprüchen hielt R. Jechiel dem Talmud selbst entnommene Maximen entgegen, die die Sorge um Bettler und Sieche, wes Glaubens auch immer, zur religiösen Pflicht machen, den Will kommensgruß bei Begegnungen mit Nichtjuden ausdrücklich emp fehlen usw. „Du weißt wohl — so sprach er zu dem Ankläger Donin — wie sehr wir unserem Gesetze ergeben sind, wie viele von uns um des Glaubens willen ermordet, ertränkt, verbrannt, erdrosselt worden sind, und doch unterhalten wir mit den Christen Beziehungen, die mit den ,Gojim' zu pflegen uns untersagt ist. Das Gesetz (des Talmud) lautet: ,Drei Tage vor den Iden (Feiertagen) der Gojim muß jeg licher Verkehr mit ihnen abgebrochen werden 4 — nun gehe aber durch die Judengasse und du wirst dich überzeugen, daß die Juden sogar an den christlichen Feiertagen mit Christen Geschäfte abschlie ßen. Wir treiben Handelsgeschäfte mit ihnen, vertrauen unsere Säug linge christlichen Ammen an und unterweisen die christlichen Priester, deren viele der hebräischen Sprache mächtig sind, in der Thora“. In gleichem Sinne ließen sich auch die Genossen des R. Jechiel aus. Die Mönche nahmen indessen in das Protokoll die Feststellung auf, daß die Rabbiner viele anstößige Stellen „zugegeben“, d. h. ihr Vorhanden sein nicht in Abrede gestellt hätten. Daraus wurde nun der Schluß gezogen, daß der Talmud ein gotteslästerliches und schädliches Buch sei und daher vernichtet werden müsse. So traf denn das Kollegium der hochwürdigen Väter die Verfügung, daß alle eingezogenen Ab schriften des vielbändigen Talmud den Flammen preisgegeben wer den sollten. Durch die Verordnung der Pariser Kommission in höchste Be stürzung versetzt, scheuten die Juden keine Mühe, um bei den höch sten Instanzen wenn nicht die Aufhebung, so doch wenigstens die Hin ausschiebung der angeordneten Maßnahme durchzusetzen. Ein zeitge nössischer Dominikaner berichtet, daß die Pariser Juden einem Hof prälaten eine große Geldsumme gebracht und ihn angefleht hätten, ihre Bücher von den Flammen zu erretten. Der bestochene Prälat soll denn auch den König überredet haben, den Beschluß der Kommission