' . Das französische Zentrum und die englische Kolonie mierten Verfassung, der Papst Innocenz III., starb in der Tat schon in dem nächstfolgenden Jahre. Die von ihm ausgestreute böse Saat zeitigte aber reiche Ernte. Die bischöflichen Konzile in Südfrankreich bestätigten die in Rom aufgesteilten Kanons für die einzelnen Diö zesen und trugen für ihre praktische Verwirklichung Sorge. So traf das partikuläre Konzil von Narbonne im Jahre 1227 die Verfügung, daß die Juden auf ihrem Obergewand, und zwar auf der Brust, ein be sonderes Merkzeichen in Form eines runden Stof ff lecks (signum rotae) tragen sollten; jede jüdische Familie war ferner verpflichtet, all jährlich zu Ostern dem Priester des betreffenden Kirchspiels eine Steuer in der Höhe von sechs Denaren („deniers“, „Peschutim“ in der jüdischen Chronik) zu entrichten. Die Vorschriften über die jü dische Sondertracht oder sonstige Merkzeichen wurden, ebenso wie die anderen Entschließungen der Lateransynode, später auch auf den Konzilen von Rouen (1281), Noyon (i233), Arles (1284 und 12 36) und Beziers (1246) bestätigt. Das Konzil von Beziers fügte noch ein neues Verbot hinzu: die Christen durften sich von jüdischen Ärzten nicht behandeln lassen. Die südfranzösischen Juden widersetzten sich mit aller Energie der Durchführung der schmachvollen Verordnungen. In der Chronik 1 ) haben sich dunkle Nachrichten darüber erhalten, daß es einem von Rachsucht gegen seine früheren Glaubensgenossen erfüllten Renegaten aus Montpellier gelungen sei, in Rom eine Verfügung zu veranlassen, wonach die Juden ein Merkzeichen aus rotem oder gelbem Stoff an ihren Gewändern tragen sollten; daraufhin hätte sich eine Abordnung der jüdischen Gemeinden von Avignon und Tarascon zum franzö sischen König begeben und wäre mit der frohen Botschaft zurück gekehrt, daß die Ausführung des päpstlichen Befehls hinausgescho ben worden sei. Bald aber — so berichtet weiter der Chronist —. „spürten unsere Stammesgenossen die schwere Hand der Unter suchungsrichter“, d. h. der Inquisition, die damals in Südfrankreich ihre Wirksamkeit begonnen hatte; „sie nahmen überall in der Pro vence Nachforschungen auf und erpreßten schweres Geld. So waren denn viele vornehme Leute in Marseille und Avignon gezwungen, Merkzeichen auf ihrer Kleidung öffentlich zur Schau zu tragen, wo bei namentlich die Juden von Avignon viel zu leiden hatten“. Aus dem Bericht des Chronisten erfahren wir, daß der auf dem Ober- ■*■) Ibid. S. 114— n5 (anscheinend nach derselben alten Chronik des Sanzolo). 2 4