94 Zuständigkeitserweiterung nach Lage der Dinge nur darin bestehen, daß die Kommunalverbände die Preis stellen mög lichst zu ihren V e r s o r g u n g s -, Preis- und Ver teilungsaufgaben heranziehen und ihre Gut achten berücksichtigen. Auch ein Hand-in-Handgehen der Reichsstellen und ihrer Preisprüfungsabteilungen, z. B. für Fleisch, Fische, Gemüse und Obst usw., mit den Preisprüfungsstellen ist fruchtbar und des Ausbauens fähig und wert. Mit einer häufigeren Anwendung der Bestimmung, daß die Preisstellen in wichtigen Fragen fest bezeichneter Art gehört werden müssen, wäre schon viel gewonnen. Das könnte um so unbesorgter dann geschehen, wenn den Preisstellen durch die Landesstellen oder durch andere Ver waltungen Unterweisungen und Anhalte in schwierigen Rechts- und Wirtschaftsfragen gegeben würden, im besonderen hinsichtlich der er laubten Spannungen und Gewinnzuschläge, des geltenden Rechts und der Gründe und Regeln von Verteilungsmaßnahmen. Eine be deutsame Erweiterung wäre es fernerhin, wenn die Schiedsgerichte, die vielfach eingerichtet worden sind (z. B. für Kohlen, Webwaren, Schuhe), mit den Preisstellen engere Verknüpfung suchten. Organisatorisch müßte vor allem Vorsorge getroffen werden, daß in allen größeren Stellen ein kurzfristiges, zuverlässiges, büromäßig geordnetes Verfahren eingerichtet würde. Kriegs wirtschaftliche Verhältnisse, wie wir sie haben, erfordern schnelle Entschlußfähigkeit, geordnete, eingespielte Erledigungsweise, richtiges Verständnis für das, was ein jeden Augenblick möglicher Wechsel der Sachlage, wie für das, was der regelmäßige Verwaltungsgang mit sich bringt, verständnisvolles Zusammenarbeiten nnt den nahrungs- wirtschastlich befaßten Behörden. Darauf ist die Organisation der Preisstellen in der grundlegenden Bekanntmachung vom 25. Sep tember 1915 nicht zugeschnitten; dieser Zuschnitt ist bei den kleineren Stellen vielleicht nicht zu schaffen, aber auch nicht so nötig denn diese haben hauptsächlich die Bedeutung von Überwachüngs- ausschüssen. Die größeren Stellen müßten jedoch in der vor geschlagenen Weise ausgestaltet werden. In zeitgemäßer Ausgestaltung werden die Preisstellen nicht mehr, wie es jetzt nicht selten vorkommt, als R e st einer s o n st aufgegebenen Kriegswirtschaftsverfassung empfunden werden; richtig eingeordnet werden sie auch in Zukunft ein zweckvolles Glied im Ganzen der geordneten Kriegswirtschaft sein.