93 im Gange der gewöhnlichen Friedenswirtschaft nach dem Kriege eine enge Fühlung zwischen Behörden, Warenbesitzern und Verbrauchern wünschenswert ist, so empfiehlt sich, wenigstens zunächst die Bei- behaltungder aus der Kriegs not herausgewach senen Einrichtung der Preisstellen: als Stelle für Über wachung, Aufklärung, Wahrung der gemeinsamen Interessen aller beteiligten Kreise. f) Gedanken über Ausgestaltung. Bei der so gekennzeichneten Bedeutung der Preisstellen fragt es sich schließlich, welche WegezurAusgestaltung einzuschlagen sind. Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Wege: einen, der im Rahmen der heutigen Verfassung der Preisstellen bleibt, und einen Weg, der über die Veränderung dieser Verfassung führt. Über den letzteren als zunächst theoretische Möglichkeit wäre gesondert zu handeln. Was an Vorschlägen vorliegt, zielt fast durchgängig auf eine Zustän digkeitserweiterung. In der Tat ist das ein wichtiger Gesichtspunkt der Neugestaltung, aber nicht der einzige; neben ihm steht fast gleich bedeutend die Pflege der persönlichen Voraussetzungen, die allerdings durch Vermehren der Zuständigkeiten gefördert würde. Untersuchen wir den ersten Weg. Im Rahmen der heutigen Verfassung würde sich die Tätigkeit vieler Preisstellen neu beleben und fruchtbar machen lassen, wenn auch ihre Leitung und Zusammen setzung, wie das so vielfach zum Segen der Gesamtheit bei anderen Preisstellen der Fall ist, genügend sachverständige, arbeits- und ver antwortungsfreudige, billige Interessen richtig beurteilende und be rücksichtigende Persönlichkeiten auswiesen. Alle Erfahrung bestätigt das. Die Abhängigkeit von geeigneten Persönlichkeiten ist Stärke und Schwäche der Preisstellen. Das sehr häufige Zu- kurz-kommen der berechtigten Interessen der einen oder anderen- Seite läßt es geraten erscheinen, die Vertreter der Erzeuger, der Händler und der Verbraucher wenigstens zum Teil aus Mitgliedern der bestehenden Jnteressenverbände der betreffenden Gruppen zu wählen, auch schon mit Rücksicht aus die erwünschte Aufklärung und die engste Beziehung zu den von einheitlichen Bestrebungen gelenkten großen Organisationen. Dafür sprechen viele gute Erfahrungen. Eine bestimmte Richtung dersachlichenZuständigkeits- erweiterung glauben wir ablehnen zu müssen. Der Vorschlag, die Preisstellen mit Strafbefugnis von bestimmter Höhe und Art auszustatten, scheint auf Bedenken und sachliche Schwierigkeiten bei den maßgebenden Stellen gestoßen zu sein. Jedenfalls ist davon das gedeihliche Arbeiten der Preisstellen nicht abhängig. Somit kann die