74 Verteilungspreis ist entweder von Reichs wegen bestimmt oder doch in natürlicher Abhängigkeit vom Lieferungspreise der Kriegs gesellschaft; und nicht zuletzt schiebt sich zwischen Zentralwirtschafts stellen und Kommunalverbänden eine Reihe mehr oder minder maß gebender Zwischenorganisationen ein (Landes- und Bezirkszentralen) und entlasten den Kommunalverband noch mehr von Versorgungs aufgaben. Diese Verschiebung in der Zuständigkeit der Kommunalverbände für die Versorgungs- und Preisregelung zog selbsttätig eine Ver engerung des Arbeitsfeldes der Preisprüfungs- stellen nach sich; denn was der Kommunalverband an Zustän digkeiten verlor, verlor die ihm zur Unterstützung und Beratung bei geordnete Preisstelle gleichfalls. Das wurde auch deutlich empfunden; die vierte Beratung der Reichsprüfungsstelle mit den Vertretern der Landes- und Provinz-Preisstellen (7. August 1916) ist dafür be zeichnend; die Frage: „was sollen die Preisstellen bei der Neu regelung der Dinge noch?" wurde lebhaft besprochen, und in der Art, wie sie von den einzelnen Vertretern beantwortet wurde, drückte sich überwiegend eine Ungewißheit bezüglich des verblei benden Aufgabenfeldes aus. Der allgemeine Wunsch ging auf neue Klarstellung der Aufgaben und der ZuständigkcitSgrenzen. Für die Preisstellen ergab sich in ihrem Verhältnis zum Kommunal- verbande noch eine weitere Beengung ihrer Zuständigkeiten. Wo seitens der Gemeinden Kriegswirtschaftsämter nnd Lebensmittel- vcrsorgungsstellen im Anschluß an die Grundgedanken der Bekannt machung vom 25. September 1915 oder als Schlußglieder im Rahmen des Zentralbewirtschaftungssystems geschaffen worden waren, da neigten diese dazu, die ihnen durch den Übergang auf die Zentralbewirtschastungsstellen entzogenen Zuständigkeiten nach anderer Richtung zu ersetzen oder überhaupt ihre Zuständigkeit zu erweitern. Das geschah durch stärkere Betonung der ihnen ver bliebenen oder zugewiesenen Zuständigkeiten unter Zurückdrängung der Preisprüfungsstellen. So hatten gerade diese letzteren die Haupt ungunst der neuen Aufgabenverteilung zwischen Reichs- und Landes- stellcn und Kommunalverbänden zu tragen. 6) Beschränkungen in der Tätigkeit der Preis- p r ü f u n g s st e l l e n. Man könnte denken, nach alledem ließe sich in der Tätigkeit der Preisstellen eine erste Zeit mit vielseitigen Arbeiten und Leistungen und eine spätere Zeit rückgehender Bedeutung, geringerer Aufgaben