48 mangels geschulter sachverständiger Kräfte oder mangels Zuständigkeit nicht geleistet werden können; sie übernehmen die Ermittelung von Tatbeständen, die für örtliche Preisstellen unerfaßbar und unkon trollierbar sind; sie greifen da ein, wo örtliche Preisstellen entweder aus überwiegenden Verbraucherrückfichten die Preise zu tief ansetzen und damit die Versorgung gefährden, oder wo aus Irrtümern und überwiegender Rücksicht auf Erzeuger und Händler die Preise zu hoch angesetzt werden und damit der Verbrauch unnötig stark be lastet wird. Namentlich gilt es Preisungleichheiten zwischen Nach bargebieten auszugleichen, die zu einem unerwünschten Hin- und Herzerren der Waren (Obst, Gemüse, Milch usw.) führen, schließlich zu einer gegenseitigen Hinaufsteigerung der Preise und zu fort dauernden starken Schwankungen der Versorgung. Die zuständigen Behörden haben in einzelnen Bezirken bestimmt, daß die Ortspreis stellen periodisch den Landesstellen über ihre Tätigkeit, über Preis stand und Versorgungsmißstände zu berichten haben; auf diese Be richte hin kann die Landesstelle dann mit Beratung, Aufklärung und Richtigstellung eingreifen. Ein reger Verkehr durch Rundschreiben, teilweise auch durch eigene Druckschriften und Denkschriften ver mittelt engste Beziehungen zwischen Ortsstellen und Landesstellen. Im einzelnen sind die Aufgaben verschieden, verschieden insbesondere auch zwischen Landesstellen von Bundesstaaten und preußischen Provinz- oder Bezirksstellen, je nach der Fülle der der zu beratenden Verwaltungsstelle zugeteilten Ausgaben; verschieden auch, je nachdem die Preisstellen vor oder nach den Wirtschafts zentralen (1915, 1916 oder 1917) entstanden sind, je nachdem sie mit den Wirtschaftsstellen in engere oder losere Beziehungen gesetzt sind; verschieden schließlich je nach der wirtschaftlichen Eigenart ihres Gebiets, ob Agrar- oder Industriegebiet, mit vorwiegender Kriegs oder Friedensindustrie, mit Verbrauchern von großer oder geringer Kaufkraft. Trotz alledem erzielt das harte Band des wirtschaftlichen Einkreisungsrings doch im Grunde jetzt größere Gemeinsamkeit der Ziele, Arbeiten und Auffassungen als in den Wirtschaftsverwaltungen der Friedenszeit. 4. Zur Statistik der Preisprüfungsstellen^). Nach Maßgabe der in Z 2 der Bekanntmachung vom 25. Sep tember 1915 erlassenen Bestimmungen ist ein N e tz v o n P r e is st e l l e n über das ganze Reich hin entstanden. Die Gesamtzahl der >1 „Verzeichnis der Preisprirfungsstellen im Deutschen Reich" (mit Statistik). Berlin 1916, Selbstverlag der Volksw. Abteilung des Kriegs ernährungsamts.