41 Die Durchführung ist dann zum Teil andere Wege gegangen. Immer gebieterischer hat sich in den nächsten Monaten die Notwendigkeit in den Vordergrund geschoben, die knappen Vorräte von Reichs wegen zu ergreifen und einheitlich zu verteilen. Rücksichten auf örtliche Verschiedenheiten mußten dem harten Gebote allgemeiner Einschränkung weichen. Immer mehr arbeiteten nunmehr die Gemeinden auf Grund von Bundesratsverordnungen und im Aufträge von Reichswirtschaftsstellen, immer weniger nach eigenen Entschließungen unter Beratung ihrer Preisprüfungsstellen. Auch die wichtigsten Preise wurden von den Reichs-Wirtschaftsstellen festgelegt. Daneben aber blieb immerhin ein weites Gebiet für kommunale Entschließungen über Kleinhandelspreise der bewirt schafteten Artikel, über Preisbindung der im freien Handel ver bleibenden Waren, auf die sich Wucher, Preistreiberei und jede un lautere Machenschaft nach der schrittweisen Einengung ihres Arbeits feldes mit immer stärkerer Wucht, mit immer feiner durchgebildeter Geschäftstechnik stürzten. Vor allem mußte aber von Tag zu Tag mehr erkannt werden, daß mit dem Erlaß der Kriegsverordnungen noch wenig getan war, daß ihre Durchführung st ä n d i g ü b e r w a ch t, die Über tretungen genau beobachtet, die Methoden studiert, die Machenschaften verhindert, die Übertreter verfolgt und ausgeschlossen, die Verbraucher geschützt, die Produzenten und Händler gut unterrichtet werden mußten. Da entstand eine Fülleueuer Aufgaben, die den Preisprüfungsstellen zuwuchs, über die ursprünglichen Pläne des Gesetzgebers zum Teil hinaus, und ihnen eine selbständige Wirk samkeit ausbauen half. Um so mehr ist es erforderlich, ihre prak tische Wirksamkeit für sich zu beobachten und zu beschreiben. Aus dem Verordnungstext und seiner Begründung ist dafür verhältnismäßig wenig zu entnehmen. 2. Die R ei ch spr üfu n g s st elle. Zunächst sei die praktische Tätigkeit der NeichSprüfungsstelle kurz gekennzeichnet. Über ihre Organisation und den ihr zugewiesenen Aufgabenkreis zu vergl. oben S. 00 bis 00. Im Vordergründe standen naturgemäß Gutachten und Beratungen über die Angemessenheit der Preise solcher Lebensmittel, deren Markt- und Preislage eine Begutachtung und Nachprüfung erforderte. Eingehende Beratungen mit Sachverstän digen aus Kreisen der Erzeuger, des Handels und der Verbraucher und aus unbeteiligten Kreisen ergaben die nötigen Grundlagen der