14 andere Tugenden hervor. Doch habe er sein Begehren nicht gleich und übereilt erhört, sondern nach langer, reifer Ueberlegung von mehreren Jahren, denn quae cito et leviter conceduntur, etiam leviter contemnuntur aut parvipenduntur. Eine goldene Wahrheit! Er wisse gar wohl, fährt er fort, daß solch hastige Concessionen nur allzu häufig vorkommen, aber aus welcher Rücksicht und Absicht sei ihm nicht unbekannt. Er habe Stainhehler endlich in rechtlicher Form den Anspruch auf Versorgung — man nannte das provisio — ge¬ geben, quam provisionem tune ingressurus est pleno jure, quando post datum hujus litterae contingit, ipsum ad sacros ordines aoeedere. Er solle sich dieses Rechtes immer und so lange erfreuen, als es ihm gefallen wird, persönlich im Stifte zu verweilen, bis durch ein eccle- siastioum beneficium curatum vel non curatum auf andere Weise für ihn gesorgt sein wird. Dann solle die Verpflichtung dieser Pro¬ vision erlöschen sattem quantum ad reddendum debitum justitiae, womit übrigens der freiwilligen Großmuth nach dem Vermögen des Hauses und den Umständen der Zeiten keine Schranken gesetzt sein sollen. Da haben wir ein Muster von einer Tischtitelverleihung an solche, welche Weltpriester werden wollten und die Unterstützung eines Klosters nachsuchten. Mathias erhielt bald darauf die Pfarre Wallern — Waldarn im Text — ohne seine Stellung als Schulrector und Secretär des Probstes im Hause zu verlieren.? Später trat er in den Chorherrnorden und das Kloster St. Florian förmlich ein und schloß seine Laufbahn als eellerarius. Der Panisbrief ist als eine Rechts¬ verbindlichkeit enthaltend in aller Form juris ausgestellt und beginnt: Johannes divina favente clementia praepositus, Mathias decanus totusque conventus monasterii s. Floriani ad s. Florianum, ordinis s. Augustini canonicorum regularium Pataviensis dioecesis universis etsingulis tarn praesentibus quam futuris notum fieri volumus u. s. w. Gar manche Stiftungen im Oblaibuch St- Florians, von den Pfarrern von Eferding, Schwannenstadt, Schörfling und Andern dürften als Ausdruck der Dankbarkeit für empfangenen Schulunterricht und Be¬ förderung zum geistlichen Stand anzusehen sein. Der Pfarrer von Linz, Ludwig de Oesaris, sagt es anno 1311 ausdrücklich?) i) Oberösterr. Urk. Buch V. 58.