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Wohl würden den Cisterciensern von Raitenhaslach von den
bayerischen und österreichischen Herzogen, von den Bischösen von
Passau wie von den Greisen von Schaumberg, Zollfreiheiten für
ihren „Osterwein" gewährt, soweit dieser auf eigenem Grund
gewachsen war und zu eigenem Bedarf benötigt wurde, so dass
sich also die ohnehin schon beträchtlichen Verfrachtungskosten nicht
noch vermehrten, das sogenannte Mautrecht mußten jedoch auch
sie beachten, d. f). eine Abgabe von 12 bzw. 36 Pfennigen und
von verschiedenen Naturalien als „Letz"^^ an die Mautner und
ihre Gehilfen.
Auch aus Nordtirol wie von einigen Orten im Chiem
gau bezog das Stift Raitenhaslach Wein 35 und zwar aus Ge
genden, wo man dies bei aller Berücksichtigung der viel größeren
Ausdehnung des Weinbaus im Mittelalter heute keineswegs
mehr vermuten würde. Das Stift bekam von seinen Hintersassen
zu Krimml, Waldberg, Götting, Aschkar, Gasteig/Leukental,
Ried bei Kösseu, ferner von denen zu Nußdorf, Avenhaufen, Bay
ern, Bernhaupten usw. feine jährlichen Weingülten — auch ein
Beweis dafür, wie weit damals in bayerischen Landen die Wein
kultur unter den klösterlichen Grundherrschaften verbreitet war.
In Südtirol indessen besaß das Kloster Raitenhaslach niemals
Weingründe 36 .
Neben dem Weinverbrauch spielte der Bierkonsum im Mittel
alter in Raitenhaslach wie in allen bayerischen Stiften in dieser
Zeit eine geringe Rolle. Ursprünglich scheint man im Kloster nur
Bier für den Haustrunk gebraut, darüber hinaus aber sich des auf
den einzelnen Höfen selbst hergestellten Bieres bedient zu haben,
denn unter den — allerdings nur zum Teil erhaltenen — Ab
gabenverzeichnissen der Klosterhöfe aus dem ausgehenden 12.
84 ) „pro letza puerorum", d. h. als Trinkgeld. — Vgl. I. A
Schmeller, a. a. O. I, Sp. 1546.
ss) HStAM. Kl. Lit. 8, 100; Cgm. 1517, 156. — Vgl. oben S. 117.
36) Wenn es in den Keg. Boic. II, 332 heißt, das Stift Raiten-
Haslach hätte im Jahre 1242 von „Ratoldus castellanus in Typspach"
Güter auf den Höhen des Ritten (b. Bozen) und in Lengenmoos
bekommen, so liegt hier eine ganz offensichtliche Verlesung der
Namen in der Originalurkunde (HStAM. Ger. Urk. Deisbach, Ndb.,
Fase. 1) vor, wo nur von Gütern „in montanis" die Rede ist, von
denen das eine „vk dem reinen" und das andere „Tengenmose" heißt.
Herr A. Auer, der Herausgeber der Arkundenreihe „Bayerische Klö
ster als Grundherren im Etschland", bestätigte mir auf meine An
frage, daß ihm bei seinen Studien weder das Kloster Raitenhaslach
noch auch die Herren von Teisbach als Weinbergbesitzer in Süd
tirol untergekommen wären.