— 58 — Waldungen gegen Diebstahl von Holz, in Grenzbesichtigungen und Holzanweisungen, weniger aber in Waldbauarbeiten be stand^. Sie saßen auf den Waldrechtsgütern, die in Raitenhas lach Forstlehen genannt wurden, als Lehensleute der Grund herrschaft und hatten an diese ihre jährlichen Abgaben zu ent richten, die ihnen aber als Entschädigung für ihre Tätigkeit — neben der Gewährung der freien Waldnutzung — meistens er lassen wurde 7. Die ausgedehnten Raitenhaslacher Waldungen im unteren Tal der Alz verwaltete der „varstner", der zu „Tewbwinckel“ bei Schützing 8 saß und für sein Forstlehen an den Abt jähr lich 32 Eier zu entrichten hatte, während ihm die Geldzinsen „pro custodia lignorum" geschenkt wurden. Allerdings gehörte dieser Bestand wegen der häufigen Flußüberschwemmungen nicht zu den besten Stiftswaldungen. Ein weiteres Forstlehen der Raitenhaslacher Klosterherren befand sich zu Dösham, von wo die Klosterhölzer im mittleren Alztal o verwaltet wurden. Es zinste jährlich 40 Pfennige in bar sowie ein halb Pfund Eier. In der Gegend nördlich von Mühldorf lagen im Amt Oberhofen 3 Forstlehen, eines bei Oberhofen selbst, dann eines zu Geh ring und das dritte in Hart; die fälligen Abgaben von je 40 Pfennigen und 40 Eiern wurden den Förstern für ihre Mühe waltung erlassen. In Ehring bei Mühldorf war ein weiteres Forstlehen zur Verwaltung der dortigen, am rechten User des Inn gelegenen Klosterwaldungen, das ebenfalls einen jährlichen Zins von 40 Pfennigen an den Abt von Raitenhaslach abzu liefern hatte, an Stelle der Eier aber nach Ausweis des Urbars von 1438 6 * * 9 10 „vögl", ohne daß aber dabei die Menge noch die Art derselben angegeben ist. Die Forstlehen der Klosterämter Moosvogl und Westerndorf befanden sich zu Gunzen und „bronpercb".Hatte das zu Gunzen ursprünglich überhaupt keine Abgaben zu leisten, so zinste es in späteren Jahren nach Angaben 6 ) I. Köstler, a. a. O. 112. H Auch die Forsthuben der Klosterpropstei Vogtareuth hatten als Diensthuben nur einen Teil der sonst üblichen Abgaben an ihre Grundherrschaft zu entrichten. — Vgl. „Bayer. Inn-Oberland" 19 (1934), 23/24. H HStAM. Kl. Lit.8,4; Kl. Lit. 14, 15/r. 9 ) Von den dortigen Waldungen erhielt im Jahre 1298 das Kloster ein Stück im Brunntal von einem gewissen Heinrich von Hnob (lieg. Boic. IV, 674), während es 1435 ein weiteres Stück von Hans Chayser von Itsching dazukaufen konnte (HStAM. Ger. Urk. Wald, Fase. 20). i°) Cgm. 1517, 107.