36 — Tode nahe glaubte, schenkte er dem obigen Kloster zwei Höfe, einen in Pabenshaym und einen in Sur (Babens- ham und Kirchensur bei Wasserburg), um vom Propst des Klosters, Chunrad von Giebing, ein Begräbnis zu erhalten. Aus dem Schluß der Urkunde, der durch das Fehlen mehrerer Worte nicht ganz klar ist, scheint hervorzugehen, daß er exkommuniziert war und die genannten Güter schenkte, um von der Exkommunikation losgesprochen zu werden? Diese Schenkung vollzieht er nur mit Zustimmung aller seiner Erben, ohne daß eine Gemahlin oder Kinder genannt werden; nur seine Mutter, also die obige Gertrud, steht an der Spitze der Zeugen. Daß er keinen Sohn hinterließ, geht aus einer Urkunde vom Jahre 1246 her vor? in welcher der Abt von Rott bestimmt, daß die Ministerialen, welche durch den Tod seines Getreuen Kon rad Gurre an das Kloster zurückgefallen waren, von die sem nicht mehr getrennt werden sollen. Hätte Konrad einen Sohn hinterlassen, so würden die Lehen von jener Abtei nicht eingezogen worden sein. Nachdem Kaiser Friedrich die gräfliche Amtsgewalt im Mai 1245 neu verleiht? so muß als Todesjahr des letzten Gurren 1244 oder 1245 angenommen werden. ') H.-St.-A. Au, Kl. Ui!. Nr. 16; bergt. MB. I, 226. Nach einem der Originalurkunde beiliegenden Zettel auö dem 18. Jahrhundert haben wir in den beiden geschenkten Höfen das Ortner-lAnwesen in Babensham und das pürkner-Anwesen zu Kirchensur zu erblicken. 2 ) MB. I, 384 f. 3 ) MB. XXXa, 294.