66 — gefestigt durch den Vertrags vom Jahre 1405, welcher bestimmte, daß eine Linie der anderen ihre Verkäufe und Vergebungen anzeige, ferner, daß die eine Linie die an dere unterstütze und bei beabsichtigten Fehden keinen Feind der anderen Linie aufnehme. Am 22. Juli 1406 stifteten die oben genannten Be sitzer der Grafschaft zum Seelenheil aller verstorbenen Fraunberger zu Kirchdorf einen Jahrtag unter ganz eigenartigen Bedingungen. Die umfangreiche Stiftungs- urkunde^ gewährt uns einen interessanten Einblick in die damaligen kirchlichen Verhältnisse der Grafschaft. Viermal im Jahre, an den Quatembern, ist der Iahrtag zu begehen und sämtliche Kirchherren und Pfarrer in der Grafschaft einschließlich dessen von Rieden, „der von alters tzu der pfarr gen Chirchdorf gehört", haben daran teilzunehmen: Kirchdorf hat mit 6 Priestern, Möhring (Rechtmehring) mit 4, Schwindkirchen mit 4, Schwindach (jetzt St. Wolf- gang) mit 2, Albaching mit 2 und Rieden mit 2 Priestern zu erscheinen. Dafür versprechen die Fraunberger die Verlassenschaft jedes Pfarrers zu freien, d. h. sie deren Verwandten ungeschmälert zu überlassen und sie nicht wie bisher einzuziehen. Ferner wird Kirchdorf zum Erbbe gräbnis der Fraunberger zum Haag ausersehen; der Pfarrer von Kirchdorf oder Rieden hat die Leiche zu geleiten und die sämtlichen oben genannten Geistlichen haben Messe zu lesen. In der Stiftung wird schließlich bestimmt, daß der Pfarrer von Kirchdorf einen „gelehrten" Schulmeister oder einen Vikar habe, der Schule halten kann. Fast sämtliche Fraunberger der Haager Linie haben Kirchen und Klöster mit großer Freigebigkeit ausgestattet. Aber alle übertraf Georg III. der Jüngere, der auf Schloß Hohenburg residierte und in seinen vielen Urkunden ständig den Titel führt „gesessen zu Hohenburg". Wie sein Vater Christian war auch er ein besonderer Wohltäter des Klosters Gars. Gemeinsam mit seinem Vetter Hans IV. löste er die besten Güter im Isengau („Isenkäu"), die das Kloster versetzt hatte, ein und stiftete auf dem Andreas-Altar eine ewige Messe und einen Jahr- *) H.-St.-A. Haag, Ger. Kr!. Nr. 143 a. 2 ) ci. a. O. Nr. 148.