— 6 — die Intelligenz, sitzen im Rate und stellen meist die Amtskammerer, darum z. B. 1777 die Klage, „daß der bürgerliche Magistrat in Isen samt dein Markt schreiber meistens aus den dortigen Krämern und ihren Anverwandten besteht". Es wäre viel zu sagen über das Rechtsverhältnis zum burgrainischen Pflegamt, dessen Jurisdiction den Freiheiten der Isener Zünfte immer empfindlicher zu setzt. Ferner über das religiöse Leben und karitative Wirken der Zünfte. Hübsche Zunft stangen, in der Stiftskirche durch den $)$). Dekan Ha- berstock vor dem Verfall gerettet und restauriert, er zählen noch von den Prozessionen, an denen sie den einzelnen Zünften vorangetragen wurden. Wem: vom „Figurentragen am Eharfreytag vnd Fronleichnambs- tag" die Rede ist, so wissen wir, wie auch in Isen die Zünfte die feierlichen Umgänge an jenen Tagen ver herrlichten. Oder wenn wir in der Weberrechnung von 1698 einen Beitrag lesen „zu dem Weynachtspill", dann gedenken wir in Wehmut der samt jenen theatralischen Umgängen untergegangenen Welt der religiösen Schau spiele in Altbayern. Die Zunftladen waren auch! kleine Darlehenskassen. Die Rechnungen weisen eine Menge Be lege der Mildtätigkeit auf auch in Zeiten, wo die Geber selbst in Not waren. Da findet man Beiträge zu den Liebesbundhäusern und zum Leprosenhaus des Marktes, „dem Schuelmaister et cons." u. a. Bor allein aber wurden Verarmte und Erkrankte, Witwen und Wai sen von Zunftmitgliedern als Brüder und Schwestern „um Christi und seiner Heiligen willen" nach! Streiften betreut. Zäher als anderswo hielt sich in der Herrschaft Burgrain das Zunftwesen aufrecht. Ein Blick in die Rechnung des „Ehrsamen Handwerks der Schneider und Naderinen im Kgl. Markt Isen" von 1821 zeigt alles noch! beim Alten. Das vereinigte Handwerk der Weber, Schuhmacher und Kleidermacher umfaßt 1855 noch! 34 Meister (13, 12, 9) und hielt Zunftkanne u. a. bewahrend bis in unsere Tage Iahrtagsgottesdienst und gemeinsamen fröhlichen Trunk aufrecht. Alle an-