Schloß Vurgrain 1702. stehen. 1656, beim Zusammentreten der Brauer und Metzger heißt es, daß der Müller und Bäcker „Handwerchsordnung unlängst konfirmiert worden sei". Beide waren sicher vor dem Schwedenkrieg auch selb ständig. Ihre sämtlichen Atzten wurden leider erst in unserer Zeit, da ich meine Forschungen begann, dem Feuer übergeben. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten beleuchtet ein Streit von 1705, da sich ein Bäcker ein schmuggeln wollte, der zugleich Maurer war. „Das „tzandtwerch der Pöckhen und Miller" klagt, „daß unfji der,mahlen 7 Pöckhen aufeinandersüzen, als; daß wär nit müssen, wie wür vnsere Stiift, Steur, auch Anlagen entrichten vnd unh mit Weib vnd Khündt lie ben andern obhabenten purdten vnd Schuldten bey dieser theuren geltclemmen Zeit hinbringen", — der Vergleich mit heute liegt nahe. Schlimm ist das Verhältnis zu den Melbern, die deshalb nicht zur Zunft gehören.