fielen wie: „Das Handtwerch gehe nur mit Lug und Schwenkh uni, es fege von kheinem Wert mehr". Wie tief aber das ehrwürdige Formelwesen ins Bürgertum eingewurzelt war, zeigt u. a. die Tatsache, daß die Schützen Isens noch 1799 sich von ihrem Landesherrn, dem Freisinger Fürstbischof, eine von mir zufällig ent deckte, den Handwerkszünften bis ins Einzelne ab gelauschte Schützenzunftordnung konfirmieren liehen. Es würde zu weit führen, den Inhalt der vor handenen Handwerksordnungen zu skizzieren- sie glei chen ini wesentlichen denen an anderen Orten. Die größte und wohl auch älteste Zunft waren die Weber, deren Artikel 1638 verbrannten, doch in genauer Ko pie uns erhalten sind. Sie waren ihrer 1666 im ganzen Bezirk 16, einzelne mit mehreren Webstühlen, dazu 2 Schleierweberinnen. Wir kennen seit 1639 die Namen ihrer Oberzunftmeister sowie das Nähere über ihre Üuatember- und Jahresversammlungen, Zunftgericht, Wanderschaft der Isener Weberknappen, Lehrlings- und Knappenwesen überhaupt, Meisterprüfung, Garn- und Tuchmarkt, über das Schleierhandwerk. — 1623 haben sich die 6 Bierbrauer (wieder?) organisiert, sie versprechen „ewigen Gottsdienst, ewige Licht ze stiften vnd ain Zunftgenossenbruderschaft aufzerichten." Sie sehen sich genötigt, im Kampf mit dem Gerichtsschreiber von Burgrain, bezw. mit dem dortigen fürstbischöflichen Brauhaus, mit der alten Metzgerzunft gemeinsame „Handwerchspunkten" zu fertigen; die Metzger finden in den neuen Freunden gefährliche Konkurrenten, da die Brauer selbst beliebig zu schlachten beginnen, es kommt 1697 zu einem heftigen Streit. Mel mehr als über die Schneider, deren aus führliche Zunftartikel von 1598 wir besitzen, sind wir über die Schuhmacher unterrichtet aus ihren seit 1679 erhaltenen Rechnungen: ihr Lehrlings- und Ge sellenwesen, Zusammenkünfte, Disziplin, Meisterstücke und Aufnahme usw. In besonderem Ansehen stand ihre Erhardi-Bruderschaft, in deren Verkündbuch von 1738 Nainen von Dekanen, Scholastikern, inkorporierten Pfarrern und anderen Chorherren des Stiftes St. Zeno