— 7 - damit keineswegs gesagt werden, daß diese Orte die älte sten des Gaues sind! einer glücklichen Ueberlieferung der Geschichtsquellen nur danken wir diese Nachrichten aus so früher Zeit, die sich an den Quellen der andern Hochstifter und Klöster noch bedeutend vermehren las sen. Auch! Mühldorf, der heutige Mittelpunkt des Ge bietes, wird schon 925 erwähnt (lViulidork). 954 wird es ein befestigter Ort (oppidum) genannt. Die vorgenannten Schenkungen und Tauschhand lungen, die nur ein Bruchteil der ganzen Erwerbungen darstellen, bildeten den Grund für den nachmaligen gro ßen Besitz Salzburgs im Ifengau. Der fruchtbare Acker-, boden war wohl die Ursache, daß den Erzbischöfen trotz des reichen Besitzes hier die Schaffung eines geschloffe nen Gebietes nicht ebenso gelang wie in deni viel we niger begehrten Gebirgslande. Die Entlegenheit von Salzburg war es sicher nicht; denn manche Landgerichte in Steiermark und Kärnten waren von Salzburg aus viel schwerer zu erreichen. Auch die bayerischen Herzoge gaben ihre Oberhoheit nicht preis. So kam es, daß die Hoheits- und Grundherrschaftsverhältnisse hier über aus kompliziert wurden und eine Quelle von fast un unterbrochenen Streitigkeiten zwischen den Erzbischö fen von Salzburg und den Herzogen von Bayern bil deten. In den Jahren 1275, 1323, 1328, 1333, 1364, 1376, 1414, 1431, 1412 wurden Verträge wegen dieser Besitzungen und der Gerichtsbarkeit darüber geschlos sen. Die größte Bedeutung hatte das im Jahre 1527 geschlossene Uebereinkommen und die Beschreibung der Güter und Rechte im „Salbuch". Danach besaß Salz burg: 1. Die Stadt Mühldorf mit dem angrenzenden Burgfried. 2. Das sogen. Voitgericht Mühldorf, das sich jen seits des Inns in die bayerischen Gerichte Neumarkt a. d. Rott und Kraiburg, diesseits des Inns' bei Holz- hausen in das Gericht Neuötting erstreckte. Es wurde eingeteilt in: a) Amt Altenmühldorf mit den Obmann- schaften 1. Lohkirchen, 2. Weilkirchen, 3. Niedernberg-