216 geheilt?“ Zeugin: „Ja, ich kann wieder ganz gut laufen.“ (Bewegung im Zuhörerraum.) Frau Hulda Weiss sagt aus: „Ich hatte mir den Arm verbrannt und bin deshalb ins Krankenhaus gebracht worden, wo mir blos zweimal in der Woche der Verband gewechselt wurde, weshalb ich zu einem anderen medizinischem Arzte meine Zuflucht nahm, der sich schliesslich nicht mehr zu helfen wusste und mir den Arm ablösen wollte; der Angeklagte hat mich geheilt. Präsident: „Können Sie Ihren Arm wieder gebrauchen?“ Zeugin: „Ja.“ (Bewegung im Zuhörerraum). Noch andere Zeugen bekunden die Tüchtigkeit des Angeklagten. Der Staatsanwalt hält den Beweis der Fahrlässigkeit nicht für er bracht und stellt dem Gerichtshöfe die Freisprechung anheim. Rechtsanwalt Volkmar kritisiert die Aussagen der medizinischen Angeklagten besonders an der Hand des Handbuches der Chirurgie von G. de Rutzter & E. Kirchler und tritt nicht nur für Freisprechung, sondern auch für Uebernahme der dem Angeklagten entstandenen Kosten auf die Staatskasse ein. Der Gerichtshof erkennt auf Freisprechung und legt nur die ge richtlichen Kosten der Staatskasse zur Last. Vergiss die treuen Toten nicht! Philo vom Walde. Der Lebende hat recht! Dieser Spruch darf uns jedoch nicht auf die Toten gänzlich vergessen lassen. Bei der geradezu phänomenalen Verbreitung der Kneipp’schen Schriften ist ein Name wieder lebendig geworden, der in der That verdient, von uns allen in Ehren genannt zu werden. Es ist dies der Name: Dr. Johann Sigmund Hahn! Pfaner Kneipp erzählt in seiner Vorrede zur „Wasserkur“, dass er durch das Hahn’sche Buch: „Von der wunderbaren Heilkraft des frischen Wassers“ auf die Wasserheilmethode gekommen sei. Es hat im medizinischen Lager an Kritikern nicht ermangelt, welche in ihrem Zunftstolze und Hasse gegen die Laien Priessnitz das Attribut „Vater der Wasserheilkunde“ aberkannten und es dem Dr. J. S. Hahn resp. englischen Aerzten zu sprachen. Auch unser verdienstvoller Sanitätsrat Dr. Paul Niemeyer hat es ab und zu daran nicht fehlen lassen, seinen Kollegen Hahn an die Stelle des „hl. Vinzenz mit den Ohrschräubchen“, wie er Vinzenz Priessnitz wenig pietätvoll nannte, zu setzen. Seit Jahren habe ich nach dem Hahn’schen Buche gefahndet — es war nicht auf zufinden. Da geht mir nun in Rübezahls Reiche ein antiquarischer Katalog der Ver lagsfirma: Krüger u. Co. in Leipzig, Brüderstrasse 7, zu, welcher das denkwürdige Buch mit aufzählt. Da dasselbe ein epochales Werkehen unserer Sache darstellt, sei es mir gestattet, etwas näher darauf einzugehen. Sein voller Titel lautet: „Unterricht von der wunderbaren Heilkraft des frischen Wassers, bei dessen innerlichem und äusserlichem Gebrauche, durch die Erfahrung bestätigt. Von Dr. Johann Sig mund Hahn, vormaligem Stadtarzte in Schweidnitz. Fünfte Auflage, zweiter unver änderter Abdruck. Nach den allerneuesten Erfahrungen in der Wasserheilkuude ver bessert und vermehrt vom Professor Dr. Oertel in Ansbach, dem Verfasser der Wasser kuren . Mit einem Titelkupfer. Ilmenau, 1833. Druck und Verlag von Bernb. F. Voigt.“ Das Titelbild stellt ein Springbrunnen-Monument dar. Atlas trägt die Weltkugel auf seinen Schultern. Die Kugel zeigt die Inschrift: „1. Mose 1, 2.“ Sechs Wasser strahlen entspringen der Kugel und münden in ein grosses, künstlerisch geformtes Marmorbecken, welches im mittleren Vorderfelde die Inschrift trägt: „Mann, Weib und Tier kann ohne Schaden hier lustig trinken, luftig baden.“ Auf je einer Staffelform stehen denn auch ein trinkendes Männlein und ein badendes Weiblein. Professor Dr. Oertel, welcher das Buch neu herausgegeben, mit Widmung und Vorwort versehen, war Gymnasiallehrer in Ansbach. Ich komme demnächst auf ihn noch besonders zurück, da mir sein Wasserbuch neulich von einer geheilten Patientin des Vinzenz Priessnitz als Geschenk verliehen worden ist. Ein Anhangblatt enthält „aus kiichlichem Bericht“ folgende biographische Notiz: „Dr. Johann Sigmund Hahn, geb. zu Schweidnitz den 18. November 1696, gest. daselbst den 27. Juli 1773 im 77. Jahre.“ Bevor der eigentliche Inhalt des Hahn’schen Buches einer kurzen Würdigung