48 daher auch nicht schützen können. Sehr bezeichnend ist, dass er, wie er sagt, über den Ursprung der im Londoner Impfamt verwendeten animalen Lymphe nichts Näheres erfahren konnte, und dieses dürfte auch in anderen solchen Anstalten schwer nachzuweisen sein, denn es herrscht gerade über diesen wichtigsten Punkt, von dem die ganze Impfschutztheorie abhängt, eine entsetzliche Verwirrung und Ungewissheit; genug, wenn nur Pusteln erzeugt werden. Der 2. Band enthält Artikel von Jenner, Pearson, Woodville, Loy, Rogers, Birch, Bousquet, Estlin, Ceely, Badcock, Augias-Turenne, den be kannten Syphilisimpfer, Dubreueth und Layet. Leider ist das Werk sehr teuer, denn es kostet 36 Schilling. Da eben jetzt in London eine königliche Kommission zur neuerlichen Prüfung der Impffrage unter Vorsitz Lord Herschells, dessen Unparteilichkeit man rühmt, beisammen ist, so kommt die Schrift gerade recht Bezüglich der Erkrankung von 30 Kindern an „impedigo contagiosa“, die sich auch auf die Umgebung übertrug, in der Gegend von Horowitz (Böhmen) letzten Juni (Allg. med. Zeitung No. 50) wird wohl der „Impf gegner“ Näheres mitteilen, wie es bereits Dr. Böhm’s „Naturärztliche Zeitschrift“ gethan. Aus den Naturheilanstalten. Krankheitsbericht aus der Stiftung „von Zimmerüiann’sche Naturlieilanstalt“. Aus der Zahl derjenigen Krankheitsfälle, welche mit Ablauf des Jahres 1889 zur Behandlung bezw, zum Abschluss gelangten, sei es gestattet, die folgenden besonders hervorzuheben. I. Eine in den Dreissigern stehende Frau, Mutter von sechs Kindern, hatte eine Fehlgeburt vor Jahr und Tag überstanden, infolge deren sie wegen unverständiger Eingriffe von Seiten der Hebamme ein schweres, monatelanges Krankenlager erleiden musste, während dessen es unter anderem zu heftigen Entzündungen im Unterleibe und zur Bildung von Eiter kam, welcher an mehreren Stellen, im Bücken und vorn, zum Durch bruch nach aussen gelangte. Aufs Aeusserste abgemagert und geschwächt, von viel fachen Schmerzen heimgesucht und unfähig, sich selbständig zu bewegen, wurde die Kranke von ihren Angehörigen in die Anstalt gebracht. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Gebärmutter noch immer schmerzhaft, hart und vergrößert war. Sie lag mehr als faustgross als eine höckerige, leicht durch die dünnen und erschlafften Bauchdecken durchzufühlende, verschiebliche Geschwulst mehr nach links geneigt, in folge ihrer Schwere nach hinten gesunken und so auf den Mastdarm drückend. Das rechte Bein war im Kniegelenk gekrümmt, welches durch starke gallertige Ausschwitzungen um etwa vier Centimeter verdickt und dessen Beweglichkeit so gut wie ganz aufgehoben war; um den Knöchel und bis zum Knie herauf zeigten sich, namentlich über dem Schien bein, Wasser-Ansammlungen im Unterhautzellgewebe; der Harn, schwach ei weiss haltig, mit zeitweiligem Bodensatz, herrührend von einem Ueberschuss an harnsauren Salzen, wurde in spärlicher Menge abgesondert; ausserdem bestanden neben abendlichem Fieber leichte Verdauungsstörungen. Durch nächtliche Kreuz- und Beinpackungen, vorsichtige Knetungen der Gebärmutter, der Beine und des Unterleibes, sowie durch systematische Streckungen des rechten Kniegelenks, durch s / 4 Bettdampfbäder, sowie endlich durch laue Halbbäder mit Begiessungen und Douchen gelang es bei sorgfältigster Diät, nicht nur das Allgemeinbefinden mit dem Körpergewicht (ca. sechs Kilo) zu heben, sondern auch 1. die Rückbildung in der Gebärmutter in Gang zu bringen, welche sich unter Er weichung immer mehr verkleinerte, 2. die Beweglichkeit im rechten Kniegelenk wieder- # herzustellen und 3. die lähmungsartige Schwäche beider Beine zu beseitigen. Die Kranke lernte zunächst stehen und dann allmählich auch wieder gehen; die seit Beginn der Er krankung ausgebliebene Menstruation stellte sich wieder ein, die Schmerzen verloren sich und das Allgemeinbefinden war zuletzt ein andauernd gutes. Die Kranke, welche in die Anstalt hineingetragen worden war, konnte dieselbe, freilich erst nach drei Monate langer Kurdauer und, wenn auch noch auf einen Stock gestützt, so doch auf eigenen Füssen verlassen. II. Der zweite Fall betrifft ein siebzehnjähriges Mädchen, welches vor länger als zwei