369 halt geboten würde, so gehe die in Odrau zahlreiche Zeche der Tuchmacher, aber auch viele in der Gegend sich nährende Tuchfabrikanten dem Untergange entgegen, weshalb er um Kassierung des Privilegiums ansuche. Die Weber verharrten bei der Einvernahme durch den Landesältesten dabei, daß sie laut ihres Privilegiums den doppelten Geiverbsbetrieb nach Erfordernis und ihrer Geschicklichkeit betreiben könnten, und erklärten, daß ohne¬ dies zwei geschworne Zechmeister zur Revidierung der angefertig¬ ten Zeuge bestellt seien, denen aller Glauben beizumessen sei, mithin die Revidierung von seiten des Tuchinspektors ganz über¬ flüssig und gegen ihr Privileg wäre, insbesonders da sie keine auf Tuchart geschehende Fabri¬ kate erzeugen. Am 4. Jänner 1763 wurde vom Landesältestenamt dem Grafen bedeutet, daß es bei den allergnädigst bestätigten Jn- nungsartikeln der Odrauer We¬ berzunft allerdings sein Bewen¬ den habe, wobei jedoch die Vor¬ sehung durch die Behörde dahin zu treffen sei, daß die Weber sich der Fabrikation aller auf Tuchart gearbeiteten, der Tuch¬ ware ähnlichen Ganzwollenzeuge in Zukunft enthalten und den Tuchmachern in ihr Gewerbe einzugreifen bei Konfiskation der Ware und fünf Reichstalern ansonst verwirkenden Strafe fü jegliches Stück sich nicht beigehen lassen sollen. Dazu wurde am 7. März noch die Erläuterung gegeben, daß die Weber in ihrem Gesuch um Bestätigung der Jnnungsartikel die Fabrikatur- gattungen, auf ivelche sich ihre Befugnisse erstrecken sollen, nicht ausgemessen hätten, daher die Vermischung beider Gewerbs- betriebe zu befürchten wäre, wes¬ halb Ihre Majestät zur Vermei¬ dung aller Irrungen sich dahin auszudeuten geruhten, daß die Weberzunft alle ganzleinenen, halbleinen und halbwollen Waren, wie Halbrasch, Mesolan und andere dergleichen Fabrikate verfertigen können, dagegen die ganzwollenen Zeuge nur insoweit zu machen befugt sein sollen, als solche in die Tuchware nicht einschlagen, daher es ihnen ver¬ boten bleibe, Tücher, Tuchdroguet und Kattins und andere derlei ganzwollene, auf Tuchart gearbeitete oder dieser ähnliche Ware zu verfertigen. Die Tuchmacher hatten 24 LNarienstatne eint Stadtplatze. Nach einem Lichtbilde von A. Berger.