111 10. Sei er noch gegenwärtig dem Florian für Riemzeug 9 fl. schuldig, das er im Fasching 1003 für seine Pferde machen ließ. Auch habe er eine Rück¬ zahlung von 63 fl. von der Walke bisher nicht geleistet. Die Klagen der Bürger hatten jedoch wenig Erfolg. Die Dorfuntertanen hatten ebenfalls Grund zu Beschwerden. Auf der Hochfläche vom Milichberg gegen Dobischwald, welche damals noch den Namen Babiehradko, auf deutsch Burgberg, oder auch Han führte, ließ er die Wälder aus¬ roden, dort Äcker anlegen und die Gründe des Lautscher Meierhofes durch Rodungen gegen das heutige Werdenberg hin vergrößern. Ähnliches tat er bei den Meierhöfen in Kamitz und Klein-Petersdorf, sowie bei dem erst jüngst neu angekauften Hofe in Mankendorf. Als er nun verlangte, daß die Dorfuntertanen auch bei diesen neuen Äckern Robotdienste leisten, sträubten und wehrten sie sich dagegen, worauf er sie mit Gewalt dazu zwang, daher auch sie genötigt waren, im Jahre 1604 beim Landrechte ihre Klagen vorzubringen. Aus diesen, wie auch ans anderen späteren, ersehen wir, daß die einst freien Bauern immer mehr in die Hörigkeit versanken. Die Beschwerden aller Dörfer ohne Ausnahme bestanden in Folgendem: 1. Wenn der Grundherr einem Bauer nicht gewogen war, so mußte dieser seinen Besitz, auf dem er und seine Vorfahren mit Weib und Kind von Jugend an gehaust hatten, verkaufen. Der Herr entließ ihn aber nicht aus der Untertanspflicht, sondern zwang den einen zu persönlichen Dienstleistungen, einen anderen wieder zur Urbarmachung auf entlegenen und wüsten Gebieten. 2. Sie mußten Fuhrroboten (Roßrobot) zur Schloßmühle leisten, wozu sie von altersher nicht verpflichtet waren. 3. Die Gärtner mußten Misteln brechen und in die Höfe tragen, und die Inwohner in den herrschaftlichen Höfen dreschen. Wenn sie an der Reihe waren, mußten ihre Frauen gleichzeitig auf andere Robot gehen. 4. Er entzog den Waisen, die sein Vater freigelassen hatte, damit sie ein Handwerk erlernen, ivenn sie auf der Wanderschaft starben, ihren Besitz. Die Mankendorfer beklagten sich, daß sie zur herrschaftlichen Schafschur- genötigt werden, welchen Dienst sie früher nicht geleistet hätten; daß sie zum neuen Hofe in Mankendorf Robot leisten müssen, zu der sie nicht verpflichtet seien, und daß der Grundherr nicht auf den oberen Gründen, sondern nur auf der Gemeinde¬ weide die Hutung zulasse. Jokl Nitschmann beklagte sich, daß der Grundherr ihm einen um 30 fl. erkauften, beim Teiche gelegenen Acker nicht übergebe, sondern befohlen habe, das darauf befindliche Getreide wegzunehmen, was schon zweimal geschehen sei. Trotzdem er den Acker nicht nütze, müsse er aber Jahr für Jahr die Zinsen davon leisten. Der Müller Michael Tanneberger, der vom Grundherrn die Mühle in Mankendorf gekauft und die Verpflichtung übernommen hatte, ihm jährlich zwei Schweine zu mästen und statt der Mästung des dritten 3 fl. zu zahlen, beschwerte sich, daß er nun schon das dritte Jahr immer acht Schiveine mästen müsse. Ein anderer Inwohner beklagte sich, daß ihni der Grundherr ein zu seinem Besitze gehöriges Feld weggenommen habe, das nun die Gemeinde Mankendorf bestellen müsse. — Martin Teltschik, der Erbrichter von Mankendorf, beschwerte sich, daß ihn der Grundherr im Jahre 1603 gefesselt ins Schloß führen ließ und dort ins Gefängnis gab, aus welchem er ihn später wohl frei ließ, ihm jedoch bei Zahlung von 6000 Dukaten verbot, aus der Herrschaft sich zu entfernen; daß er dem Grundherrn zwei Pferde, das eine um 34, das andere um 36 fl. verkaufte, dieser ihm aber weder das Geld verabfolgt noch den Betrag in Abschlag gebracht habe. Die Erbrichter der Dörfer Mankendorf, Petersdorf, Wessi edel und Dobischwald, welche Herrschaftsbier schenken mußten, beschwerten sich gemein¬ schaftlich, daß sie es teurer bezahlen müssen, als das Stadtbier, weshalb sie zu Schaden kämen. Im Jahre 1600 wurde ihnen das Viertel um 6 fl. zugestanden, in der Rechnung aber mit 7 fl. angeschlagen. Georg Bromowsky in der Stadt schenke das Weißbier für 5 fl., während ihnen dieses mit 7 fl. angerechnet werde.