V des damaligen und seither verstorbenen Herrschaftsbesitzers, des hochgebornen Grafen Franz von Sickingen-Hohenburg, der keinesivegs angenehmen Arbeit, in den dumpfen, feuchten und unheizbaren Kellergewölben den noch immerhin sehr bedeutenden Rest des einstigen Archiv-Bestandes, — zwei mannshohe Haufen — zu sichten, zu trocknen und mir kistenweise zuzusenden. Ebenso wurde das Material nach Durchsicht und Benützung zurückgeschickt. Es ergab eine Fülle von Stoff zur Klarlegung der Rechts¬ verhältnisse zwischen der Herrschaft und ihren Untertanen. Es wurden hiezu benützt: Äcker- und Wiesenvermietungsregister, Akzidentientabellen der Oberamtmänner, Amts¬ berichte u»d Direktionserledigungen, Auenzinsregister, Aufruhrakten, Besoldungs- und Deputatstabellen, zahlreiche Bierbrau-Urbars-Prozeßakten, Branntweinurbare, Kommer- zialtabellen, Kontributionsregister, Kurrendenbücher, Etatspläne, Fleischkreuzerkontrakte, Gerichtsprotokolle, Gestehtagsprotokolle, Gestionsprotokolle, Getreidezinsregister, zahl¬ reiche Gewerbeakten, Grenzregulierungsurkunden, Grundablösungsakten, Handfesten der Richter und Freihöfler, Häusersteuerverzeichnisse, Kasten- und Bieramtsrechnungen, Patentenbücher, Relationes und Korrespondenzien, Rentamtskonferenzbücher, Rentamts¬ präliminarien, Repertorien über verhandelte Akten, Repertorium der von der Stadt Odran bei aufgehobener Jurisdiktion derselben an die Herrschaft übergebenen Akten, Repertorium aller Memorabilien, Robotzinsregister, Robotstreitakten, Verzeichnisse der Robotschuldigkeiten, Robotkonsignationen, zahlreiche Schulakten, Spezifikation der Odrauer Kirchensachen, Unterrichtung der Gemein am Dingrechte, Urbarialaufsätze, Urbare der Herrschaft von den Jahren 1650, 1688 und 1773, Verhör- und Straf¬ protokolle, Verschreibungen der steigenden und fallenden Zinsen, Vorspannsregister, Wirtschaftsrechnungen, verschiedene Zinsregister und zahlreiche Einzelakten und Akten¬ bündel, welche die verschiedenartigsten Sachen behandeln. Nebst dem angegebenen handschriftlichen Materiale wurden zahlreiche Druckwerke benützt, die am Ende des Werkes zusammengefaßt angeführt sind. Allen Behörden, Körperschaften und Personen, welche mich bei Beschaffung des Materiales unterstützt haben, sei an dieser Stelle der gebührende Dank abgestattet. Was die Gliederung des Werkes anbelangt, so zerfällt dasselbe in zehn Abschnitte. Im ersten Abschnitte wird eine kurze geographische und geologische Übersicht geboten und die vorgeschichtliche Zeit behandelt. Der zweite Abschnitt schildert die Zeit, da das Gebiet noch Wihnanow hieß und im Besitze der Ronnen-Abtei Tischnowitz war, die Verwüstung desselben durch die Mongolen und die darauffolgende Neubesiedlung durch Deutsche unter gleichzeitiger Einführung des deutschen Rechtes. Der dritte und vierte Abschnitt bespricht die ältesten Schicksale der Stadt unter den Sternbergen und die Husitenkriege, während welcher die Stadt jahrelang ein fester Stützpunkt der Husiten war. Eine Menge neuer Tatsachen hellen das Dunkel auf, das bisher über die Ge¬ schichte dieser Periode gebreitet war. Ünter den Herren von Zwola beginnen die großen Streitigkeiten der Bürger mit der Herrschaft wegen des Bierurbars und der Bauern wegen der Robotleistungen, was im fünften Abschnitte erörtert wird, wie nicht minder .* die Neuregelung des Zunftwesens, welches Kapitel eine Fülle kulturgeschichtlicher Mo¬ mente darbietet. Im sechsten Abschnitte werden die wechselvollen Schicksale der Stadt zur Zeit der Reformation und Gegenreformation während des unheilvollen 30jährigen Krieges, sowie die Neuregelung der Herrschaftsuntertanenverhältnisfe nach demselben geschildert. Die Gründung der Neustadt und die Bestrebungen der Herren von Werden¬ berg, einerseits die Wunden, die der 30jährige Krieg geschlagen, zu heilen und Handel und Gewerbe zu heben, anderseits aber die Bürger und die Bauern mit erhöhten Leistungen zu bedrängen, werden im siebten Abschnitte behandelt. Den Höhepunkt er¬ reichen die Bedrückungen der Bürger und der Bauern unter den Herren von Lich- nowsky. Sie enden einerseits mit der Aufhebung der Halsgerichtsbarkeit, welche die Stadt seit uralter Zeit besessen, anderseits aber mit dem Siege der Bürger in den von ihr jahrzehntelang geführten Prozessen wegen des Bierurbars. Die großartigen sozial-politischen Reformen der Kaiserin Maria Theresia und des Kaisers Joses II., welche nebst den Reformen auf dem Gebiete der Kirche und Schule im achten Ab-