35 Schwaz (7300 Einw.), Kufstein (7500 Einw.), Lienz (6000 Einw.), Bruneck (3200 Einw.), Brixen (6500 Einw.), Mori (4600 Einw.), Ala (5300 Einw.), Areo (4500 Einw.) und Riva (9200 Einw.) dazukommen, oder e) alle Orte vorwiegend industriellen und gewerb lichen Charakters mit mehr als 2000 Einwohnern als Städte im Sinne des Wahlrechtes gezählt werden. Bei der Schaffung des Landesstatutes von 1861 wurden nebst den alten kleinenStädten alle Industrie- orte mit mehr als 2000 Einwohnern zu den Städten und Orten geschlagen. Die amtliche österreichische Sta tistik ^) zählt gleichfalls alle Orte mit mehr als 2000 Einwohnern zu den mehr städtischen und rechnet Tirol nicht mehr zu den vorwiegend agrarischen Ländern. Die Wahlberechtigung ist für Stadt und Land gleich. Die Verteilung der 56 Volkswahlmandate nach den obigen Grundlagen und der Abgrenzung zwischen Stadt und Land nach der Alternative n) würde folgen des ergeben: Innsbruck: Wählerkl. 3) 3?) Wählerkl. b) 1 Mand. Bozen und Meran: „ „ 2 „ „ 1 „ Trient u. Novereto: „ „2 „ „ 1 „ 7 Mandate 3 Mand. Kreis Nordtirol: Wählerkl. 3) 8 Wählerkl. v)4 Mand. „ Deutschsüdtirol: „ 3)10 „ „ 5 „ „ Jtalienischsüdtirol: „ 3)13 „ „6 „ 31 Mandate 15 Mand. Nach diesem Schlüssel würde bei einer Gesamt zahl von 56 Mandaten, ohne Trennung in zwei Wäh lerklassen, für eines eine durchschnittliche Einwohner zahl von zirka 16.200 entfallen, da Tirol ungefähr 911.000 ansässige österreichische Staatsangehörige zählt. Die Verteilung der Mandate der Wählerklasse n) auf die verschiedenen Gerichtsbezirke mit je einem, in drei oder vier Fällen mit 2 Abgeordneten, jener der Wählerklasse d) auf die Kreise läßt sich in guter „Oesterreichische Statistik", neue Folge, 1. Bd., 1. Heft, Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezem ber 1910, S. 66", 70". 2) Eigentlich würden nur 2^ Mandate treffen.