erließ Schmerling in seiner Verordnung vom 5. Jän ner 1861 (R.-G.-Bl. 1861, Nr. 2) eine selbständige Verfügung, welche in das noch geltende Februarstatut von 1861 übernommen wurde. Während das Dezem berstatut von 1849 für Stadt und Land direkte Wahlen und den 5 fl. C. M.-Zensus snur für Inns- brück und Trient 10 fl. C. M.) anordnete, die Okto ber-Landesordnung von 1860 die Abgeordnetenwahl für Stadt und Land nur durch die Gemeindevertre tung vornehmen ließ und für die Wählbarkeit in den Städten die Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung, für das Land wenigstens eine Grundsteuer von 10 fl. ö. W. erforderlich war, wurde 1861 für die Städte die Wahlberechtigung durch direkte Wahl aller Gemeinde mitglieder, welche in Gemeinden mit drei Wahlkörpern die beiden ersten Wahlkörper, in Gemeinden mit we niger als 3 Wahlkörpern die ersten zwei Drittel der höchsten Steuerträger bilden, normiert. Aber auch das System des Steuer-Zensus von 1849 fand teil weise Anwendung, insofern vom dritten Gemeinde wahlkörper der Städte und Märkte noch jene das Wahlrecht erhielten, welche in Innsbruck, Trient und Bozen wenigstens 10 fl., sonst wenigstens 5 fl. direkte Steuern zahlten. Dazu kommen noch für Stadt und Land die Jntelligenzwähler. Für die Landgemeinden wurde der schon 1849 abgeschaffte indirekte Wahlmodus durch Wahlmänner eingeführt und für den dritten Gemeindewahlkörper wurden auch keine 5 fl.-Männcr zugelassen. Sonst war die Wahlberechtigung für Stadt und Land gleich. Die Wählbarkeit wurde auch gegenüber dem Sta tute von 1849 dadurch erleichtert, daß statt einer fünf jährigen nur die einfache österreichische Staatsbürger schaft ohne Seßhaftigkeit verlangt wurde. Besonderes Interesse erweckt die neue Vertretung des Bauernstandes. Das Landesstatut von 1860 hatte 14 einarmige Wahlkreise im Bauernstande, 8 deutsche und 6 italienische, nach Gerichtsbezirken ge bildet. Die Bevölkerungszahl dieser Wahlkreise schwankte von 34.707 (Wahlkreis Lavis, Cembra, Ca- valese, Fassest und 39.959 (Wahlkreis Ried, Landeck, Nauders, Glurnss bis zu 56.956 (Wahlkreis Schwaz, Hall, Innsbruck, Mieders, Steinach, Fügen, Zell) und 59.993 (Mals, Fondo, Cles, Mezolombardoj. Die neue Verfassung von 1861 kennt zunächst nicht mehr