Gl ergieng sogleich (Wien, 1. September 1601 *) ein Decret an die Stände, in dem zwar ihr guter Wille anerkannt wurde, dagegen jedoch die begründete Befürchtung ausgesprochen wurde, dass die „groben Leute" durch Uebergehung der Landes¬ hauptmannschaft als der höchst nachgesetzten Obrigkeit gleichsam gewöhnt würden, auf die Stände mehr Respect zu haben, als auf Seine römisch-kaiserliche Majestät, wie ja daraus leicht zu ersehen, dass sie trotz verschiedener eindringlicher Patente sich noch immer nicht zum Gehorsam bequemten. Die Arbeit hätten sie auch mehr aus Hunger und Noth denn aus Gehorsam wieder aufgenommen. Man hätte auch deswegen in Wien von der Ab¬ sendung der schon designierten Commission Abstand genommen, damit nicht der Glaube erweckt würde, als hätten die Auf¬ ständischen dieselbe „herausgenöthigt". Die Aufforderung des Erz¬ herzogs wäre nur dahin zu verstehen gewesen, dass diejenigen, welche in dieser Gegend oder in der Nachbarschaft Güter besäßen, ihre Unterthanen von jeder Theilnahme an dem Auf¬ stande abhalten sollten. Deswegen hätte auch die von den Ständen eingesetzte Commission wieder vom Schauplatze abzu¬ treten und von einer Intervention im Salzkammergute Umgang zu nehmen. Jedoch würde der Erzherzog nichts dagegen haben, wenn ein oder zwei Personen aus den Ständen sich ins Salz¬ kammergut begäben, um die Aufständischen zum Gehorsam aufzufordern. Als jedoch dieses Schreiben in Linz anlangte, hatten die Commissäre der Stände bereits ihre Thätigkeit begonnen. — Am 4. September waren die Commissarien nämlich schon in Gmunden angelangt, hatten daselbst mit dem Salzamtmann * am 5. conferiert, wobei das Misstrauen des letzteren in die Pläne der Stände ziemlich unverholen zum Ausdruck kam, und waren selben Tages abends noch nach Ischl gereist. Am 6. früh wurde der Richter und Rath daselbst in das kaiserliche Amtshaus citiert und von den Commissären aufgefordert, zum schuldigen *) 1. September 1601, Wien. Oberösterreichisches Landesarchiv.