17 ihrer Prediger in ihren Haupt-, Pfarr-, Hospital- und Filial¬ kirchen.1) Merkwürdig ist es, dass der Prälatenstand, allerdings von politischen Gesichtspunkten geleitet, sich wegen Verletzung der ersten Instanz den Klagen der anderen Stände in einer eigenen Vorstellung an den Kaiser anschloss.2) In seiner Antwort vom 16. März 1598 erklärte der Kaiser, er wäre, was den ersten Punkt anbetrifft, zu seinem Vorgehen als Landesfürst berechtigt gewesen. Bezüglich der Keligions- freigebung wurde den zwei oberen Ständen höchst ungnädig bemerkt, sie sollten sich ein- für allemal an der ihnen von Max IL gegebenen und von ihm bestätigten Concession begnügen und sich nicht um Dinge kümmern, die sie nichts angiengen.3) Den landesfürstlichen Städten wurde ihre Bitte rundweg abgeschlagen und ihr Vorgehen hart verwiesen.4) Dem Prälatenstande drückte der Kaiser seine Missbilligung darüber aus, dass er sich den anderen Ständen angeschlossen habe, in einer Sache, die doch nur gegen das Wohl der katholischen Kirche gerichtet sei. Er hoffe, dass der Prälatenstand nicht mehr so unbedacht den an¬ deren Ständen Heeresfolge leisten werde.5) Parallel mit dieser Action gieng eine von den evangelischen Salzamtsbeamten und den Salzflecken inscenierte. Sobald es näm¬ lich im Salzkammergute ruchbar wurde, dass sich die Keformations- commissäre auch dorthin begeben wollen, schickten die Salzamts¬ beamten ein umfangreiches Schreiben6) an den Landeshauptmann und den Eeichshofrath Dr. Garzweiler mit der Bitte, dass die „Cammergutszugethanen" bei der augsburgischen Confession be¬ lassen werden möchten. Diese Schrift ist ein diplomatisches 1) Khevenhüller V. S. 1893. 2) Khevenhüller V. S. 1892, 1893. 3) Khevenhüller V. S. 1888 bis 1892. 4) Khevenhüller V. S. 1893. 5) Khevenhüller V. S. 1892, 1893. 6) Datum vom 15. Jänner 1598. K. k. Eeichsfinanzarchiv, Fascikel Salz¬ kammergut a. Orig. 2