10 Beginn der Gegenreformation. Eudolf IL bestätigte zwar die den Ständen von Max IL gegebene Eeligionsassecuration,1) allein es zeigte sich bald, dass man bei Hofe2) nun gegen die Protestanten andere Saiten auf¬ ziehen wolle. Vielfach mag dabei auch der Umstand maßgebend gewesen sein, dass die protestantischen Stände sich Geld¬ forderungen gegenüber jetzt öfter spröde verhielten und man so Protestantismus und Opposition für congruente Begriffe hielt. Die geplante Gegenreformation wurde übrigens durchwegs auf legalem Boden durchgeführt. Das Wichtigste war, vor allem einen katholischen Beamten- und Priesterstand zu schaffen.3) Da nun die Besetzung der Aemter ein ausschließliches Eecht des Landesherru war, so begann man selbstverständlich zuerst in dieser Eichtung die Action.4) Es vergiengen indessen mehr als zwei Jahrzehnte, bevor die Besetzung der Aemter bei der Ee- gierung und den Landesstellen mit katholisch Gesinnten so ziem¬ lich durchgeführt war. Gemäß dem strengen Buchstaben der Concession erließ Erzherzog Ernst in Vertretung des Kaisers 1578 ein allgemeines Decretum reformationis, kraft dessen allen Einwohnern der Städte und Märkte, so die evangelische Eeligion angenommen hatten, bei harter Strafe anbefohlen ward, ihren evangelischen Gottesdienst einzustellen, ihre lutherischen Prediger abzuschaffen und sich wieder zu der römischen Kirche zukehren.5) Im selben Jahre erfolgte ein zweiter Befehl des Inhaltes, dass hinfür die ») Khevenhüller V. S. 1890. 2) Bei Rudolfs IL mildem, allem Schroffen abholden Charakter wäre es indes wahrscheinlich zu einer Gegenreformation gar nie gekommen, und der Katholicismus hätte dem aggressiven Protestantismus leicht erliegen können, wenn nicht die wichtigsten Posten der Regierung mit Katholiken der strengen Richtung von ihnen selbst besetzt worden wären. Gindely, Rudolf II. und seine Zeit. 3) Wiedemann I. S. 387, 388. 4) Wiedemann I. S. 387, 388. 5) Raupach I. S. 155.