98 wolte, sollen seiner fürstl. G. Hofmaister und Vischmaister alßdann anndere für- nemmen. 21. Was und wievil nun gemelte Bischkheuffl von Bischen oder Krebsen bey dem See khauffen, sollen sy alen Seegnern unnd vischern dieselben von Mit fassten biß auf St. Michaels Tag jedes Pfund zallen wie hernach volgt. Wie Sie an Dezo zu Hos angenommen, kaufst und bezalt werden. *) ( Reinanckhen P 16 & dz AP 24 1 Sälbling P 24 1 ß 18 J, Lax, der hinder ainem Pfund nit ge fangen werden soll P... . 24 „ werden nit gefangen Pachverchen P 20 „ 28 /Ä Nutten 16 „ 24 Hechten 14 24 Pärmb 16 „ 24 Weißvisch 16 „ 24 , Praxen 12 12 /Ä Alten 8 keine mehr vorhanden . . . . Schlein 8 „ 24 & . Schiedt 8 Lauben 4 „ 4 /& . Schrazen 3 „ Haßl 3 „ 1 ß 18 & C Koppen 32 „ das Viertl < J Grund! 32 „ 1 ß 18 ,& 1 Pfrillen 24 „ den Schilling P 4 ^ ... . das Pfundt Krebs, welches sein 240 P 24 „ 22. Dann von Michaeli biß widerumb auf Mitfaßten, sollen sy die ob- bemelten Bisch und Krebs beim See von den Vischern bezallen wie hernach volgt. Reinanckhen. . . . . . P 16 Sälbling .... . . . . 24 „ Lax • • • • 24 „ Pach Berchen . . . . . . 24 „ r) Von späterer (vielleicht des Purgschwaigers) Hand nachgetragen, wahrschein- lich gelegentlich des Fischstreites von 1671.