76 Grenzvertrag von 1689. Erhaltung der Straße nunmehr zu sorgen hatte, eingenommen. Den Untertanen blieb nur noch das Fuhrwerk. Seit der gesteigerten Durch fuhr von Schiffbau- und Hallholz mußte das Vcrweseramt Ischl jähr lich 3 fl. und 4 Fuder Küchensalz zun: Straßenbau beisteuern. — Die Aussagen der anderen Zeugen bestätigen, daß man sich beiderseits nur an die Hüttensteiner Riegung gehalten habe. Und als einmal (1582) die Mondseer sich unterstehen wollten, von einem Windwurf auf dem Eibenberg Holz zu nehmen, da hatte der Einspruch des Pflegers Überacker genügt, sie von diesem Vorhaben abzubringen. Nun ließ man für eine bevorstehende Kommission von einem Maler einen Abriß des strittigen Grenzgebietes zeichnen. Dieser Abriß ist uns erhalten?) Was die Kommission geleistet hat, ist aber nicht bekannt. Wir wissen nur, daß Salzburg im Besitz des Eibenberges blieb, daß also die Hüttensteiner Riegung hier nicht weiter angefochten wurde. Die Grenzregulierungskommission von 1689 entschied dann endgültig zugunsten Salzburgs, indem sie die Grenze vom Drachenstein über den Griesberg und Brantlberg, von da aber nicht, wie die Mond seer wollten, über die Klausen auf den Schafberg hinauf, sondern vom Brantlberg hinab nach Schärfling an den Mondsee führte. Dagegen verlor das Erzstift, wie schon gesagt, durch Aufrichtung des Seiden fadens einen Teil des Abersees. Die Grenzkommission hatte aber auch noch andere Fragen zu schlichten. Der Griesberg gehörte seit jeher zum „strittigen" Gebiet. Alten Abmachungen zufolge durfte bis zur endgültigen Regelung der Grenzen dort von keiner Seite irgendein Recht ausgeübt werden. Der Prälat von Mondsee ließ sich darum nicht abhalten, auf dem Gries berg zu jagen. Der Urwald barg allerhand Wild. Er bot aber auch unterschiedlichen: Gesindel Unterschlupf, brachte überdies durch seine 5 Im Salzburger Museum. Meingast (Der Schafberg zu Salzburg ge hörig, Mitteil. d. Ges. f. Salzb. Landest. 1887, S. 239 f.) fetzt diese Zeichnung ins Jahr 1689. Es steht jedoch außer allem Zweifel, daß wir hier das Werk des Malers Krebs vom Jahre 1614 vor uns haben. Schon die Einzeichnung des alten Schlosses Hnttenstein, das in dem Eibenbergstreit (1612) fortwährend ge nannt wird, 1689 aber gar keine Rolle mehr spielte, beweist es. Dazu stimmt auch der längere Aufenthalt des Malers in llnterach. Denn die Aufnahme des Bildes geschah von der Höhe des Hollerberges zwischen See und Unterach. (Die Wirtshausrechnung des Malers von der Lasserischen Täfern daselbst belief sich auf 8 fl. 6 /, woraus auf einen längeren Aufenthalt daselbst zu schließen ist. St. G. B. G., Cod. 5.)