67 Hofgericht in Salzburg setzte beit Strafschilling auf 30 fl. herab und bestimmte, daß die Hälfte davon jedesmal der Obrigkeit des Geschädigten, der Rest der Zunftkasse zufallen sollte?) Die am Gilgener Ufer heraus gezogenen Schiffe wurden von 12 Talgauern, die man als unpar teiische Leute eigens dazu aus dem benachbarten Gericht hatte kommen lassen, wieder in den See befördert?) Die Kosten des Handels trug Hüttenstein. Aber auch der Erfolg war diesmal auf seiner Seite. Die Schiffordnung blieb bestehen und ist, wie es scheint, von da an respek tiert worden. Unter den wechselvollen Erscheinungen, die der Kampf uni den Abersce hervorgebracht, ist eine wohl besonders merkwürdig: der Streit um die Leichen Ertrunkener. Salzburg hat, wie wir wissen, auf Grund der Hüttensteiner Gerichtsriegung die Jurisdiktion über den ganzen See beansprucht und auch im 16. Jahrhundert noch wider spruchslos ausgeübt. Mit der Erfindung der Seidenfadengrenze war der Grund zu den späteren Irrungen gelegt. Aber erst am Be ginn des 17. Jahrhunderts, als den Wolfgangern die Gnade der Mächtigen zu Kopf zu steigen begann, da ging der Tanz auf allen Seiten los?) Der Streit um die Ertrunkenen entsprang lediglich aus der Frage der Jurisdiktion. Nach hüttensteinischem Recht mußte jeder, der im See verunglückt war, auf dem Friedhof von St. Gilgen bestattet werden. Nach der Auffassung der Wolfganger waren alle, die innerhalb des Seidenfadens ertranken, in St. Wolfgang zu be graben. Schon 1565 folgten sie einnial diesem Grundsatz. Damals geschah es aber noch heimlich, indem sie zu nächtlicher Zeit zwei Leichen aus dem See fischten und nach St. Wolfgang brachten?) Später ge schah es am lichten Tag, den Gilgnern zum Trotz und mit großem 0 Das Hofgericht an Lürzer ddo. 23. Juli 1661. Hofr. Hüttenst., Nr. 18. 2 ) „©ernten sehnigen zwelf wartenfelserischen Underthonnen, so die auß- zogenen Zihlen wider ans Uhrfar und in den See geschoben für ihren hereingang und miehe geschafft 1 fl. die haben aber verzörth 3 fl." Lürzer an das Hofgericht ddo. 22. Oktober 1661. Ebenda. 3 ) Ein mittelbarer Zusammenhang zwischen den Privilegienverleihungen (1591, 1626 re.) und den Übergriffen in den unterschiedlichsten Grenzsachen ist wohl kaum zu verkennen. Man fühlte sich eben stark genug, den Kampf gu wagen, und wie die Zukunft lehrte, hatte man richtig gefühlt. 4 ) Pfleger Melchior Trägenreiter an den Erzbischof ddo. 22. Juni 1565. Hofr. Hüttenst., Nr. 3. 5* Juris- diktionsstreit auf dem Abersee.