20 Einkünfte des Pflegers war der Zoll auf Rindvieh, das namentlich nach Mondsee und St. Wolfgang, aber auch nach Ischl, Golfern, Gmunden usw. verkauft wurde. Von Pferden wurde jährlich im Durchschnitt ein Dutzend verhandelt. Die Ausfuhr von Schweinen und Schafen war gering. Für Getreide bestand wohl auch ein Aufschlag, doch ist aus dem Aberseeischen niemals solches ausgeführt worden. Der Ertrag der Felder reichte hier nicht einmal für die Bedürfnisse der Einwohner schaft. Die Müller bezogen ihren Bedarf aus dem Mondseer Flach land und dem Attergau. Die Hauptgrenzmaut („Maut Litzlwand") stand einstmals an der Jschler Straße unterhalb des Brauhauses Lueg, wurde aber im Anfang des 18. Jahrhunderts in das Dorf St. Gilgen verlegt, wo sie mit dem danials neuerbauten Pfleghaus am Seeufer verbunden wurde. Die Verrechnung der Einnahmen geschah in einer eigenen „Mautraittung" unter Kontrolle des Pflegers. Die Ergebnisse der Abrechnung sind in dem Zeitraum von 1646 bis 1703 auch in der alljährlichen „Amtsraittung" des Pfleggerichts angeführt. Die Zolleinnahmen betrugen dazumal durchschnittlich kaum mehr als 500 fl. im Jahr. Das Schwärzen wurde hier besonders eifrig betrieben. Die Nähe des Sees hat viele verleitet, zu nächtlicher Zeit mit dem Schiff die Maut zu umfahren. Wir werden noch ausführlicher darauf zurückkommen. Die Besoldung des Pflegers war sehr verschieden. Bis 1621 verzeichnen die Amtsrechnungen gar keine Ausgaben in diesem Sinn. Im Gegenteil: es sind bis dahin jährlich 300 fl. Bstand-, d. i. Pacht geld, vom Pfleger selbst in den Amtssäckel gezahlt worden. Mit dem Abgang des Pflegers Reherzhaimer (1622) verschwindet dieser Posten und mit seinem Nachfolger Johann Wilhelm Lueger erscheint plötzlich eine Ausgabe auf Pflegerbesoldung im Betrage von 400 fl. und bleibt von da an bestehen; nur die Höhe der Summe wechselt fast mit jeder Berufung eines neuen Amtsverwesers. Vor der Einführung eines ständigen Gehalts beschränkten sich die Einkünfte des Pflegers auf einen Teil der Gerichtstaxen und Strafgelder sowie auf Naturaldienste, Deputate und ähnliche Abgaben der Untertanen, endlich die Erträgnisse der zur Pfleg gehörigen Wirtschaft, womit er außer den: Bstandgeld seinen Lebensunterhalt bestreiten mußte. Die Auslagen, die der Pfleger bei seinen Amtsreisen in und außerhalb seines Bezirkes hatte, wurden ihm unter den: Titel „Zehrungen" aus der Amtskasse ersetzt. Seitdem eine fixe Besoldung eingeführt ist, werden die nunmehr als Neben-