298 8) Die Vorschriften Dom Hausiren enthalt das Hausirpatent vom i3. März 1811. 9) Von den Zunft- und Handwerksgegen¬ ständen in Oesterreich überhaupt verweise ich auf Wanggo's praktische Anleitung der Werbbe- zirksgeschäste. -r Bd. S. 220 bis 26-. Erntz 1818.; dann auf Barth, v. Barthenheilms Werk über die Gewerbskunde. 10) Sind die vorzüglichsten Erzeugnisse der Fabri¬ ken und Manufakturen in Linz und Obervsterreich über¬ haupt Kammertücher und andere Baumwollwaaren, be¬ sonders aber alle Gattungen weißer und gedruckter Bar¬ chente, Schaafwollwaaren, feine Tücher, Casimire, Fuß- Teppiche. 11) Findet man nebst allen gangbaren Maaren in Linz und Oberösterreich von den Erzeugnissen des, Lan¬ des, (als da sind: die mehrmahls erwähnten Eisenwaaren, Leinwänden, Zwirn, Bettzeuge, rohes Leder, Leinöhl, Kleesaamen rc.) stets bedeutende Vorrathe, eben so von bungarischen und pohlnischen Produkten, (als: Wachs, Ho¬ nig, Unschlitt, Schaafwolle, Hanf, Pottasche, Knopern rc.) 12) Führt Linz gemäß seiner Lage theils auf dem stark befahrnen Donaustrom, theils auf den vielen Hauptftras- sen nicht bloß einen lebhaften Speditionshandel, sondern ist zugleich der Stappelplatz aller häufig nachl Poblen, Rußland und Frankreich gehenden Sensen, Sicheln u. a. Eisenwaaren. r3) Gewahrt der Zug der Maaren aus den Häfen des adriatifchen Meeres und dem südlichen Deutschland über Linz der Stadt in vielen Rücksichten ebenfalls große Vortheile. 14) In Betreff der Acceptationen, Zahlungs- und Respekstage richtet sich Linz nach Wien. Post - und Bothenwesen, Donaufahrten. I. ^^as Lokale des k.k. Oberpostamtes zu Linz ist mit der k. k. Postwagens-Expedition und der