Pflicht der Erwerbsarbeit zu befreien, bis wir es dahin gebracht haben, die zukünftigen Mütter von den Schäden des Gelder¬ werbs, von der Frohne im Dienste des Geldgenusses zu be¬ freien. Wir wissen aber ebenso, daß diese Forderungen, so wichtig sie auch sind, gleich manchen anderen — so der nach dem eigenen Haus auf eigener Scholle — wohl ein Leitstern unseres Wirkens bleiben müssen, daß sie aber ein Ideal sind, das wir heute noch nicht zu erreichen vermögen. Daß die große schwere Zeit, die so mancher kürzlich noch unerreichbaren Forderung Gestalt verliehen hat, uns auch in dieser Hinsicht ein mächtiges Stück vorwärtsbringen wird, dürfen wir hoffen. Ein Weg, diesem großen Ziel näher zu kommen, ist die allgemein verpflichtende Einstellung der Frau in den Dienst der Öffentlichkeit, ist jene Form der Schulung» die als allgemeine Wehrpflicht an dem männlichen Teil der Bevölkerung ein tüchtiges Stück Volkserziehung geleistet hat. Wir brauchen eine gesetzliche Dienstpflicht der Frau zum Wohle der Nation, um durch tüchtige, mit den Aufgaben des Volkstums wohlver¬ traute Einzelwesen die völkischen Entwicklungskräfte voll zur Entfaltung zu bringen. Wir brauchen die gesetzliche Dienst¬ pflicht der Frau zum Wohle des Staates, damit durch eine alle Kräfte umspannende Organisation dessen Wehrfähigkeit erhöht und er in die Lage versetzt werde, durch eine gründliche Kriegsbereitschaft, das ist durch eine planmäßige Ausbildung und Ausnützung aller Kräfte sich einen dauernden Frieden zu sichern. Diese Siegfähigkeit tragen aber nur jene Völker, jene Staaten in sich, die ein Höchstmaß an sozialwirtschaftlicher Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen. Dieser tiefinnersten Friedens- und Kriegsbereitschaft — wenn es nötig ist, auch große Opfer zu bringen, muß jedes einsichtsvolle Volk, jede umsichtige Staatsleitung bereit sein!