würde es sich empfehlen, diese anfänglich nur in kleinerem Aus¬ maße und in der Verteilung auf mehrere vier- bis sechswöchent¬ liche Ferienkurse — nach dem Vorschlage von Ilse v. Arlt — durchzuführen. Dabei müßte aus eine ganz besondere geistig¬ sittliche, aber auch körperliche Tauglichkeit Rücksicht genommen werden, um einen Stamm von verläßlichen Lehr- bzw. Aus¬ bildungskräften heranzuziehen. * * * Große Bedeutung kommt bei der Durchführung einer solchen grundstürzenden Neuerung der finanziellen Frage zu. Die Kosten, die mit der Einführung der weiblichen Dienst¬ pflicht verbunden wären, würden sich wohl nicht allzu niedrig stellen. Sie würden aber aus jeden Fall in keinem Verhältnis zu der Wichtigkeit dieser Maßnahme stehen. Es würde sich hier im wesentlichen um die Kosten der Verpflegung, Unter¬ bringung, Bekleidung und Entlohnung jener Dienenden handeln, welche sich nicht aus eigenen Mitteln kleiden und beköstigen können. Es muß auch allerdings zugegeben werden, daß die Frage der Unterbringung — besonders anfangs — mit Adaptierungen, Zubauten, Materialergänzungen rechnen müßte. Anderseits muß aber bedacht werden, daß durch Einstellung der Dienenden in die verschiedenen Humanitäts¬ anstalten diesen zahlreiche — und weil es sich um beaufsichtigte Lernende handelt — auch verläßliche, unentgeltliche Arbeits¬ kräfte zugeführt werden, wodurch es diesen Anstalten möglich gemacht würde, den an sie gestellten Anforderungen mühelos zu genügen. Wie viele bezahlte Hilfskräfte in den Wirtschasts- räumen — wie Küchengehilfinnen, Wäscherinnen, Näherinnen blieben erspart, weil alle diese Arbeiten von den Mitgliedern des Wirtschaftsheeres geleistet, weil Wäsche und einfache Kleidungsstücke in eigener Regie hergestellt würden. Ebenso kämen auch in den verschiedenen Krankenhäusern so manche bezahlte Hilfskräfte, ein großer Teil der Pflegerinnen, der Operationsschwestern usw. in Wegfall. An die Stelle der bezahlten Arbeit von beruflich Angestellten würde die der einen Gehalt beziehenden weiblichen „Berufsdienenden" und die der ohne Löhnung dienenden „Freiwilligen" treten. Wie 30