275 Wasserbauten. (Kanalisierungen re.) und Anschaffungen (mechanische Vorrichtungen rc.) vor¬ gesehen. Insgesamt betragen die für 100 ärarische und 298 nichtärarische Straßenbauten erforderlichen Baukosten über 28V» Millionen Kronen. Die Ausführung dieser 398 Bauobjekte im vorerwähnten Gesamt¬ erfordernisse wurde bereits eingeleitet, und es ist bis Ende Juni 1915 aus Staatsmitteln für die gedachten Zwecke eine Summe von rund 8 Millionen Kronen den mit der Ausführung der Arbeiten betrauten Landesstellen bereits zur Verfügung gestellt worden. Ein Bild über die auf dem Gebiete der Wasserbauten getroffenen Maßnahmen gewährt die folgende Zusammenstellung der staatlichen und aus staatlichen Mitteln subventionierten nichtstaatlichen Bauten. I. Fortsetzung von zn Kriegsbeginn bereits in Ausführung befindlichen Bauteil: 1. Umbau der Kaiser Franz Joseph-Brücke über den Wiener Donau¬ durchstich (Beschluß der Donau-Regulierungs-Kommission); 2. Regulierungsbauten und Baggerungen an der salzburgischen Salzach¬ strecke; 3. Bau- und Erhaltungsarbeiten an der Mur, Save, Drau und Saun in Steiermark; 4. Bau- und Erhaltungsarbeiten am Drauflusse in Kärnten; 5. Bauten am Savefluß in Krain; 6. Regulierung des Jsonzo und seiner Nebenflüsse im Küstenlande; 7. Arbeiten zur Jllschluchterweiterung bei Feldkirch; 8. Regulierungsbauten an der Moldau in Kralup und an der Elbe in Willsdorf und Dobrin; 9. Kanalisierungsarbeiten in der Elbestrecke von Leitmeritz bis Aussig; 10. Regulierungsarbeiten an der innermährischen March und Thaya; 11. nach Zulaß der Kriegsereignisse tunliche Fortsetzung der Regu¬ lierungsarbeiten in Mittel- und Westgalizien, und zwar an den Flüssen San, Wislok, Wisloka, Dunajec, Sola und Skawa sowie an einigen Weichsel¬ abschnitten; 12. tunlichste Fortsetzung der Regulierungsarbeiten im südlichen Teile der Bukowina an der Moldawa, dem Sereth- und dem Suczawaflusse. II. Seit Kriegsbeginn neu eingeleitete Wasserbauten: 1. Abgrabung des Jnundationsgebietes im Wiener Durchstiche auf das ursprüngliche Niveau (Beschluß der Donau-Regulierungs-Kommission); 2. Regulierungsarbeiten in den Objektsstrecken I—Y der niederöster¬ reichisch-ungarischen March grenzstrecke; 3. Marchschutzdammbauten bei Marchegg; 4. Verbauung der Mündungsstrecke des Uggwabaches in Kärnten; 5. Moldauregulierung in Reisikov und Zivohoust sowie Verbauung des Jetetitzer und Budowitzer Baches in Podolsko; 6. Regulierungsarbeiten im Rahmen der auf Grund des Wasserstraßen¬ gesetzes durchzuführenden Flußregulierungsaktion an der Elbe in Langenau und Mönchsdorf, an der Radbusa in Pilsen, der Chrudimka in Chrudim,