UNMÖGLICHE LAGE FÜR ÖSTERR. - UNGARN Die Annexion Bosniens und der Herzegowina Die dem Sultan abgerungene Verfassung hatte das Parlament in Konstantinopel wieder in seine Rechte eingesetzt. Die Provinzen Bosnien und Herzegowina, 1878 im Auftrag des Berliner Kon¬ gresses von Österreich-Ungarn okkupiert, waren formell noch tür¬ kisches Gebiet. Nun sollten sie gleichfalls Abgeordnete nach Kon¬ stantinopel entsenden, um dort Gesetze zu beschließen, die auch für Bosnien, die Herzegowina und für den Sandschak Novibazar geltend waren. Dies ergab eine immögliche Situation für die Mon¬ archie, die diese Länder mit dem Blute ihrer Söhne erworben und durch das Geld ihrer Steuerträger zu kultureller Blüte gebracht hatte. Kein rechtlich denkender Mensch konnte von Österreich-Un¬ garn einen anderen Entschluß erwarten als die Annexion dieser Provinzen, die sich tatsächlich schon 30 Jahre in seinem Besitz befanden. Für die Serben als Vorkämpfer des südslawischen Reiches bedeuteten diese Länder in der Hand der Türkei eine bei pas¬ sender Gelegenheit leicht zu erfassende Beute. In österreichisch- ungarisches Gebiet einverleibt, mußten sie dem Traum nach Vereinigung mit dem Serbenreich entrückt erscheinen. Deshalb löste die Nachricht der „Annexion“ in Serbien einen Sturm der Empörung aus, der später auch die in ihr Schicksal ergebene türkische Regierung mitriß und einen unerwarteten Widerhall in mehreren europäischen Staaten fand, deren Außenminister schon vergessen hatten, daß die österreichisch-ungarischen Reichslande „auf dem Papier“ noch türkisches Gebiet waren. Es war kein Zufall, daß in diesem Protestkonzert schon jene Staaten¬ gruppierung zu erkennen war, der die Donaumonarchie wenige Jahre später im Krieg gegenüberstand. Es war der erste offene Ausdruck der „Einkreisungspolitik“. Von den Siegern des Weltkrieges wird die Kriegsschuld — soweit sie Österreich-Ungarn betrifft — auf den 5. Oktober 1908 zurückdatiert; das ist der Tag, an dem der österreichisch-unga¬ rische Außenminister in den Delegationen die Annexion Bos¬ niens und der Herzegowina verkündete. Man erblickte in diesem Akt, der ohne vorherige Verständigung mit den anderen Mäch- 187