rer Handschriften (n)1 aus dem Jahr 1597, nach der um diese Zeit das richtige Verhältnis angestrebt, ja in einem Falle sogar erreicht worden ist. Auch die jedesmal beigefügten zu¬ sätzlichen Angaben entbehren nicht des Interesses: Pulver Nr. 9. 7,5 : 1,5 : 1 (normal!), Zusatz: „gueth. C. Schill.44 Pulver Nr. 11. 7,5 : 0,5 : 1, Zusatz: „Ist des Zeugmeisters zu Ciistrin Caspar Schwaben Saz, wird roter Sandei in essig gebeißet anstat der Kohle gebraucht44 (war also rotes Pulver). Pulver Nr. 13. 10 : 1,3 : 1, Zusatz: „Der Spandauische Pulver Saz.44 Pulver Nr. 31. 6,6 : 1,3 : 1, Zusatz: „Hat der Churfürst zue Sachsen A. 76. c. gebrauchet."4 Noch bei anderen Sorten finden sich die Namen Casp. Schill, Andreas am Ende, so daß aus alledem gefolgert wird, daß diese Handschrift aus der brandenburgischen Gegend stammt. Sie ist insofern noch einzigartig, als sich in ihr ein Beispiel findet, das angibt, wie im Ernstfall die Büchsen „besprochen44 wurden, während das Feuerwerkbuch und auch die sonstigen, viel älteren Handschriften ganz oder fast frei sind von allem mystischen Beiwerk. Die Besprechungsformel lautet: „Ich gebeut Dier Büchse den Stein zue schießen, hatt P P r 9212 s s Das Due mir keinen menschen scheust, Ich gebeut Dier Büchse, bey der aufferstehung Unsres Herren Jehsu, P Pus da der himmlische Vater innen ist. Ich gebeut Dier Buchse, das Due mir keinen Menschen scheust, ohne den Herren, bey dem heiligen Vater, bey dem Sohne, vnd bey dem heiligen Geiste, das Gott ließe ueber ihn, an den heiligen Creuze, das due keinen menschen nicht schadest. Ich gebeut dier bey den heiligen drey nägeln, vnd bey der er- barmung vnsres Herren, Ich gebeut dier Büchse bey den drei wortten, die vnser Herr zue Johanny vnd unser frauen sprach, an dem heiligen Creuze, bey den verständigen wort¬ ten: die quinq Pater nostri et tuum aue Maria. Also kannstue alle Büchsen die einenn Schloße sein vorsprechen, und bist denselbigen tagk mit alle deinem Volgke, das due bey dier hast im Felde, gesichert vnd behüttet. Probatum est. Eier f Elphat, Sebastian f non sit emanuel benedicti f44 Einen breiten Raum nehmen weiterhin die verständigen Vorschriften ein, wie altes, ver¬ dorbenes Pulver wieder instandzusetzen und in seine Bestandteile, die erneuert oder wie¬ der aufgefrischt werden, zu zerlegen ist (48—53). Hieraus ist ohne weiteres zu entneh¬ men, welche Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Büchsenmeisters besonders das Mehlpulver stellte, das wegen seiner starken hygroskopischen Eigenschaft leicht Feuch¬ tigkeit anzog („sein Pulver trocken halten!44), beim Fahren infolge des verschiedenen spe¬ zifischen Gewichtes seiner Bestandteile sich schnell entmischte und auch sonst an Lager¬ beständigkeit viel zu wünschen übrig ließ. Dazu kam die Sorge um das Auseinanderhal¬ ten und Kennzeichnen nicht nur der verschiedenen Sorten für Geschütze nach „gemei¬ nem44, besserem und bestem Pulver, sondern auch nach seiner Verwendung für Geschütze und Handbüchsen als Treibladung sowie als besonders feines und besonders sorgfältig 1 Behandelt in C. v. Decker, S. 83. 116