XCVI Einleitung Damit war, zumal bei noch vielen weiteren, hier nicht ge nannten Verpfändungen und Verkäufen hochstiftischen Besitzes in der vorausgehenden und folgenden Zeit 266 ) bis zur Auflösung des Fürstbistums Passau durch die Säkularisation im J. 1803 dessen einst gewaltiger Umfang bedeutend zusammengeschmolzen, wenn auch immerhin damals noch das hochstiftische Territorium im Rahmen des bairisch-österreichischen Stammlandes eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Macht bedeutete. E Plan und Einrichlung der Edition. Nicht geringe Schwierigkeiten bereitete die Frage, wie die Edition der Passauer Urbare gestaltet werden solle. Der Grund lag vor allem in dem besonderen Charakter der Überlieferung der Passauer Urbare. Von den sieben Hss., die das Urbarial- material dieser Ausgabe enthalten, sind nur drei (P 10 , P 10 i,, P u t,,) reine Urbarkodizes, während abgesehen von P 14 die übrigen Hss. (P 2 , P 3 , P 4 ) Kopialbücher, Sammelbände verschiedensten Inhaltes darstellen, in denen der urbarielle Bestand zum Teil, wie be sonders in P 4 , bunt verstreut ist. Allein P n ist ein Origin al- urbar, wogegen P 10 mit P 10 i/ 2 nur Kopien eines verloren gegangenen Urbarkodex, P 2 und P 3 in ihrem gleichheitlichen Bestände Ab schriften nicht erhaltener gemeinsamer Vorlagen darstellen. P 4 wiederum ist ein in der Hauptsache chronologisch angelegtes Geschäftsbuch, welches zwischen Urkundenkopien, Dienstver trägen, Abrechnungen usw. verstreut sein wertvolles, die Über lieferung von P 2 und P 3 ergänzendes Urbarmaterial enthält, end lich Pjji/a eine nur durch die Einleitung von 1367 auf das Jahr 1390 umdatierte Kopie des Originalurbars P 14 vom J. 1367 267 ). Zunächst stand zur Entscheidung, wie in der Edition die urbariellen Aufzeichnungen der beiden Hss. P 2 und P3 behandelt werden sollten, die inhaltlich und sprachlich auf weite Strecken 266. Einen guten Einblick in diese mannigfaltigen, abwechslungsreichen Veräußerungen passauischen Besitzes bietet die Geschichte der Herren von Wallsee, besonders seit dem Ausgang des 14. Jh. Vgl. hiezu AÖG. 95, S. 235 ff., besonders S. 272 f„ 305 f„ 331 f., 342 f„ 431, 466, 531. 267. Vgl. hiezu die Beschreibung der einzelnen Hss.