XXVI Einleitung P3 f 18 und die Stilisierung ohne Einführung durch „Isti sunt redditus in“ nahelegen, allein in eigenem Abschnitte Leistungen aus Gergweis aufzählt, Kodex P 3 , welcher unter den zur Hofmark Ellenbrechtskirchen zählenden Gütern von Gergweis nur 6 wider rechtlich beseite Huben nennt, aber die genannten Einkünfte nicht eigens anführt, läßt sich wohl am besten durch die An nahme erklären, daß dem Redaktor von P3 die erwähnte Notiz überflüssig erschien, nachdem er ja wie überdies auch der Re daktor von P2 in dem Abschnitte „Redditus supra Pataviam anti- quitus sic distincti“ das Amt Gergweis (in Verbindung mit Roßbach f 15’ = P2 f 4’ r. Sp.) als besonderen Posten und ziemlich ähnlich wie P2 f 3’, r. Sp. behandelte. Weniger inhalt liche Bedeutung hat es, wenn der Redaktor P2 f 4, noch bevor er die Leistungen in den Hofmarken Seebach und Rotenberch anführt, die Güter einzeln aufzählt 30 ). Jedenfalls ist das inhaltliche Verhältnis beider Kodizes so, daß abgesehen von den Aufzeichnungen über St. Pölten und Gerg weis P2 A fast bis zum legten Posten in P3 A aufgeht, legtere Hs. also zu den Urbaraufzeichnungen von P2 A hinzu die bereits aufgezählte Reihe von Ergänzungen aufweist. Wie ist nun dieser beiderseitige handschrift liche Befund nach seiner Genesis zu erklären? Daß wir in beiden Urbarüberlieferungen keine Originale vor uns haben, legt schon die Tatsache nahe, daß beide Hss. durchaus als Rein schriften erscheinen mit nur verschwindend wenig Korrekturen (Durchstreichungen, Änderungen von Ortsnamen oder Leistungen) und Zusägen. Die weitgehende, auf große Strecken wörtliche Übereinstimmung selbst in zweifellosen Fehlern 31 ) macht die gegenseitige Abhängigkeit zur Gewißheit. Wohl könnte für die gemeinsamen Partien ein Zurückgehen von P 3 A auf P2 A ver mutet werden; doch spricht dagegen manche inhaltliche Abwei chung, so besonders das Fehlen der Einkünfte von St. Pölten, ferner in etwas die wiederholt gegenüber P 2 stark geänderte Reihenfolge in P 3 , das Fehlen der Urkunde betr. den Grafen Otto von Chlamme usw. Das umgekehrte Verhältnis kommt schon 30. Vgl. P 2 , 3 bei Nr. 436ff. und 443ff. 31. So um nur einige zu nennen: P 2/3 Text bei Nr. 844: Welsarn für Welfarn (= Wölfling); bei Nr. 853: Chiuzarin (P 2 ), Chiuzaern (P 8 ), beides bei Nr. 866 richtig überliefert in Chriuzarn bezw. Chriuzaern (= Kreuzmayer); ferner bei Nr. 610: Chranwde (P 2 ) bezw. Chranode (P 3 ); hier jedoch die richtige Verbesserung „Chranvelde“ (= Kleinfelden) übergeschrieben.