den Kapitalgewinn in Betracht ziehen, der sich bei Einlösung der gesperrten Stücke einstellt, sogar auf 6.65%. Die 5%%ige Rentenobligation wurde zum Kurs von 90.8 emittiert, deren Zinsertrag stellt sich aus 6.43 fürs Jahr, wodurch es für den ersten Blick den Anschein hat, als wäre der neue Typus un¬ günstiger, als der frühere. Wie kam es nun, daß der Erfolg der 5%%igen Rentenobligation ein so bedeutender war, wo ja das Publikum bei gleichen Garantien sein Geld höher verzinsen konnte? Die Antwort ist einfach. Aus den Detailbedingungen des Zeichnungsprospektes geht hervor, daß die beigen Stücke schon vom 1. Mai 1921 an konvertierbar sind, d. h. der Staat sichert diese hohe Verzinsung des in Schuldverschreibungen angelegten Kapitals bloß auf ö Fahre, während er die günstige Verzinsung der 5%%igen Rentenobligation für volle 10 Jahre garantiert. Nun steht es aber außer Zweifel, daß der Staat nach Friedensschluß jene Modalitäten suchen und gewiß auch finden wird, bei welchem er die Zinsenlasten aus den Kriegs¬ anleihen decken und mit der Zeit auch verringern wird. Eine natürliche Folge der Anwendung dieser Modalitäten wird die Rückkehr zu den normalen Rentenkursen sein und ein hauptsächliches, ja vielleicht das wichtigste Ziel seiner Bestre¬ bungen dürste die Konversion der Kriegsanleihe sein. Somit kann fast als sicher angenommen werden, daß die 6%ige Rentenobligation im Jahre 1921 zur Konvertierung gelangen und gegen andere Titres mit geringerer Verzinsung einge¬ tauscht werden wird. Die Kursdifferenz zwischen dem Aus¬ gabe- und dem Einlösungspreis beträgt 2.92%, welcher Satz 0.37% für ein Jahr entspricht; es kann somit festgestellt werden, daß der Zinsertrag der freien Stücke, gleichwie jener der gesperrten sich auf 6.65% stellen wird. Die Kursdifferenz der 5%%tgen Obligationen wird, unter Voraussetzung des im Laufe der 10 Jahre erreichten al pari Kurses, sich aus 9.2% stellen, was einer Verzinsung mit 0.71% fürs Jahr gleichkommt; d. h. die 5^2%,igen Obligationen verzinsen sich mit 6.84%. 20