Kirchengeschichte. 45 nach dem Herzoge und auch die Äbte und Pröbste der einzelnen Capitel saßen unter dem vornehmen Adel. Dem Clerus war das Schriftwesen sowohl am Hofe wie bei den Ämtern übertragen; lange Zeit wurde die Stelle des Kanzlers und der Schreiber am Hofe ausschließlich von Priestern versehen; ebenso wurden Priester, da sie der lateinischen Sprache kundig waren, zu Sendboten gebraucht. Unter der Leitung des Clerus wurden die Gottes gerichte abgehalten, die sich in den böhmischen Ländern bis auf Karl IV. erhalten haben; auf Anrathen des Erzbischofs Ernst hob sie Karl IV. auf. II. Periode: Das böhmische Volk im Widerstreite mit der katholischem Kirche (1420-1624). Die große politische Macht, zu welcher die Päpste im Laufe des XIII. und XIV. Jahrhundertes gelangt waren, erheischte viel Aufwand, welchen die Päpste aus den Einnahmen der Kirchen in den einzelnen Ländern zu decken suchten. So geschah es auch in den böhmischen Ländern; der böhmische Clerus wurde angehalten, den päpstlichen Legaten die Kosten ihrer Reisen zu vergüten, später wurde als allgemeine Steuer der päpstliche Zehent ausge- hobeu und zwar anfangs nur in außerordentlichen Fällen, wie zur Führung der Kreuzzüge, später sehr häufig ohne Angabe des Grundes, namentlich im XIV. Jahrhunderte, wo die Abgabe in manchem Decennium mehreremale eingefordert wurde. Große Taxen erheischten die päpstlichen Bullen, die ins Land kamen, ebenso die Bestätigung der Wahl der Bischöfe und Äbte; so war das Prager Erzbisthum mit großen Opfern bei der Neubesetzung des Sitzes belastet. Nicht minder wurde die Berufung an den Papst, welche oft mit Umgehung der bischöflichen Gerichtsbarkeit,