Nationale Eigenthümlichkeiten. 181 und auf der ungarischen Ebene bei Arad, die griechisch-katholischen dagegen in der Marmaros, an der Szamos und an den Körös- Flüssen das vorwiegende Element sind. Außerdem fallen auf die griechisch-katholischen Ruthenen verhältnißmäßig so wenige Straf fälle, daß bei denselben ein Straffall-auf weniger als 857 Seelen zu stehen kommt. Betrachten wir aber das Strafmaß, so scheint es bei den griechisch-orientalischen Rumänen größer als bei den griechisch- katholischen zu sein. Es befanden sich im Jahre 1872 in den 7 königlich ungarischen Strashäusern zusammen 3775 Sträflinge, und zwar: Unitarier 30 also ein Sträfling auf 1810 Seelen. Reformierte 640 „ fr ff 3145 ft Gr.-orient. 534 „ „ n ff 3359 „ Gr.-kath. 469 „ „ ff ff 3365 f , Röm.-kath. 1824 „ „ ff >f 3370 „ Protestanten 190 „ „ ff ff o693 n Juden 88 „ „ fr ff 6153 „ Selbstverständlich kann man aus allen diesen Daten keinen sicheren Schluß ziehen, denn bei Straffällen soll immer das Straf maß das Entscheidende sein, und ein sicheres Urtheil wäre nur dann möglich, wenn man wüßte, wie viel Jahre der Strafe auf jede der Nationalitäten entfallen. *) Dies läßt sich jedoch nicht ermitteln. Ich kann nur aus eigener Beobachtung mittheilen, daß in Gegenden, wo die Rumänen compact zusammen wohnen, *) Es findet sich zwar auch eine Zusammenstellung nach Nationalitäten wor, und zwar gab es unter den Sträflingen: 2112 Magyaren, 644 Rumänen, 427 Slovaken, 228 Deutsche, 129 Serben, 51 Kroaten, 49 Ruthenen und 129 anderer Nationalitäten. Da aber die Gesammtzisfer der verschiedenen Nationalitäten noch nicht festgestellt wurde, lassen sich mit Hilfe dieser Daten die Verhältnisse nicht ermitteln.