53 erfahren. Vermutlich hat auch der Tribut der in Kapitel 31 erwähnten Städte, die den Rugiern tributpflichtig Waren 1 ), in Naturalleistungen bestanden. Allerdings sind den Bewohnern von Norikum und auch den angrenzen den Barbarenstämmen Gold und Silber nicht unbekannt, gewiß haben Handelsgeschäfte 2 ), Kriegsbeute und Grabesraub den Germanen die wertvollen Edelmetalle gebracht (siehe oben 'S. 2if.), aber das Edel metall wird zu Luxus- oder Kultuszwecken gebraucht und verwendet. Die Rugierfürstin hält, wie das 8. Kapitel erzählt, einige barbarische Goldschmiede in festem Gewahrsam, damit sie ihr den Königsschmuck verfertigen sollen 3 ). Die von Severin bestg*ehaßte Fürstin scheint überhaupt eine besondere Vorliebe für die Edelmetalle gehabt zu haben. Fragt sie doch der Heilige einmal, ob sie die Seele ihres Mannes oder Gold und Silber mehr liebe 4 ). Die zweite eben bezeichnete Art der Verwendung des Edelmetalles, die zu Kultus zwecken, begegnet uns im 44. Kapitel der vita: hier begeht nach Severins Tode Ferderuch Kirchenraub und läßt einen silbernen Kelch und die übrigen Altargeräte wegnehmen 5 ). Die hauptsächlichste Nahrungsquelle der Provinzialen ist die Landwirtschaft, und zwar beschäftigen sie sich mit den zwei Haupt zweigen der Landwirtschaft, mit Viehzucht und mit Ackerbau. Beide wurden außerhalb der Städte betrieben 6 ). Für die landwirtschaftliche Produktion boten die Städte keinen Raum dar. Wie man aus allen Anzeichen entnehmen kann, waren die Städte der Provinz nicht besonders groß. Die Ausdehnung *) Cap. 31, 1: in oppidis sibi tributariis (p. 39, 25). Cap. 31, 4: tributaria oppida (p. 40, 15). 2 ) Hilliger, Der Schilling der Volksrechte und das Wergeid (Historische Vierteljahrsschrift 1903 Heft 2, 193 —1.96), zeigt unter Berufung auf eine Verordnung Valentinians v. J. 375, daß die römischen Kaufleute die Germanen mit Gold auszahlten, und sucht diese Erscheinung damit ansprechend zu erklären, daß die Germanen damals noch ein höheres Wertverhältnis der beiden Edelmetalle hatten als die Römer. 3 ) Cap. 8, 3: quosdam aurifices barbaros pro fabricandis regalibus ornamentis clauserat arta custodia (p. 19, 23). 4 ) Cap. 40, 2: hanc animam an aurum argentumque plus diligis? (p. 47, 20). 5 j Cap. 44, 1: cui sceleri sacrilegium copulans calicem argenteum ceteraque altaris ministeria praecepit auferri (p. 52, 4). 6 ) Cap. 4, 1 spricht von dem Vieh ,,extra muros“, und auch cap. 22, 4 bemerkt, während die ,,mansores in messe detenti“ waren, blieb eine Besatzung von 40 Mann zum Schutze der Stadt zurück.