47 er unter den Einwirkungen Severins noch kurz vor dessen Tode „seine künftigen Fähigkeiten im voraus erkannt“ und wohl auch „ent wickelt“ hat 1 ). Eine besondere Bedeutung hat die vita Severini für die Beurteilung Einrichtung der Frage nach Entstehung und Ausbildung des kirchlichen Zehenten. des Zehenten. Die Aida%r} aus der ersten Hälfte des 2. Jahrhunderts hat unter dem Ein fluß des mosaischen Zehentrechtes das Zehentgebot als Rechtsgebot für die Christen aufgestellt. Der Zehente soll aus den Erträgnissen von Ackerbau und Viehzucht, aber auch von Geld und Kleidern gezahlt werden. Hinsichtlich der Verwendung aber wird ein doppeltes be stimmt: die Gabe an die Propheten soll für den Fall, daß keine Pro pheten vorhanden sind, eine Gabe an die Armen werden * 2 ). Auch Cyprian, der im 3. Jahrhundert das Zehentgebot in der abendländischen Kirche zur Einführung bringen wollte, kennt jene doppelte Art der Verwendung: in ep. I, 1 erscheint der Zehente als Mittel zum Unter halt des Klerus 3 ), im 26. Kapitel der Schrift „De unitate ecclesiae“ als ein fixiertes Almosen an die Armen 4 ). Der aus Ägypten her vorgegangene Zeitgenosse des Cyprian von Afrika, Origenes, dagegen erachtet es für notwendig, „die Erstlinge aller Früchte und alles Viehes den Priestern darzubringen“ 5 ). Anderseits die „Apostolischen Konstitutionen“, die die judenchristliche Überlieferung der morgenländischen Hauptkirchen be wahrt und zu Ausgang des 3 Jahrhunderts die uns vorliegende griechische Übersetzung erhalten haben, fordern einmal eine Entrichtung der Zehenten und der Erstlinge an Arme wie Kleriker (II 25. 34), dann wieder eine Ver teilung der Zehenten an die Armen, der Erstlinge an die Priester (VII 29), und endlich eine Verteilung der*Erstlinge an Bischöfe, Priester und Dia konen, der Zehenten an die unteren Kleriker, Jungfrauen, Witwen und *) Magni Felicis Ennodi de vita beati Antoni 9: mox tarnen ad inlustrissimum virum Severinum ignara fuci aetas evolavit, qui dum eum mulceret osculis, futura in puero bona quasi transacta relegebat (rec. Friedrich Vogel, Mon. Germ. Hist. Auct. ant. VII 1885 p. 186, 31). Vergl. Glück, Wiener Sitzungsberichte 17 (1855) S. 75 A. 2. Bernoulli, Die Heiligen der Merowinger S. 45. 2 ) Aiöaxrj xvqlov dia rcov dcbdsxa aTiootoXcov cap. 13. Vergl. Sommerlad, Das Wirt schaftsprogramm der Kirche des Mittelalters S. 36 f. 3 ) Corpus script. eccl. lat. Vindob. 1871 III 2, 466. 4 ) Corpus script. eccl. lat. III 1, 232. Sommerlad a. a. O. S. 67. 5 ) Homilia 11, 1 in Numeros 18 (Migne, Patrologia graeca 12, 640 f.). Sommerlad a. a. O. S. 87.